Vorsicht bei Rückabwicklung der Lebensversicherung: Verführerisch hohe Angebote mit düsterer Realität

Versicherungsrecht
23.06.20174119 Mal gelesen
Der Widerspruch mit Rückabwicklung Ihrer Renten- und Lebensversicherung ist eine lukrative Alternative zur Kündigung laufender Policen. Doch auch beim Widerspruch locken wohlklingende Angebote - hier ist von Verbraucherseite Vorsicht geboten!

Sie haben festgestellt, dass sich Ihre Renten- oder Lebensversicherung nicht mehr lohnt? Sie spielen mit dem Gedanken Widerspruch einzulegen und eine Rückabwicklung vorzunehmen? Dann sollten Sie bei den vielen verführerisch hohen Angeboten Vorsicht walten lassen. In den meisten Fällen wird Ihnen das Blaue vom Himmel versprochen, doch die wohlklingenden Angebote haben eine düstere Realität. 

 

Als erfahrene Anwaltskanzlei für den Widerspruch Lebensversicherung und damit verbundener Rückabwicklung sowie auch gerichtlicher Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften wissen wir, dass alles rund um den Widerspruch der Renten- und Lebensversicherung, Riester-Rente oder Basisrente (Rürup-Rente) für Verbraucher äußerst lukrativ sein kann. 

 

Widerspruch Lebensversicherung: Warum Widerspruch statt Kündigung? 

 

Infolge fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen in ausgegebenen Verträgen von Renten- und Lebensversicherungen ist der Widerspruch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich. Grund dafür ist die nicht ordnungsgemäße Belehrung der Verbraucher über ihr ihnen zustehendes Widerspruchsrecht. Fehler in Form und Inhalt können also auch nachträglich - d.h. bei bereits gekündigten sowie laufenden Policen - zum Widerspruch mit Rückabwicklung der Renten- und Lebensversicherung genutzt werden. 

 

Kurz notiert: Eine Rückabwicklung Ihrer Renten- oder Lebensversicherung ist für Verbraucher um zehntausende Euro rentabler als eine Kündigung. So wird der frühzeitige Austritt aus der sich nicht rechnenden Renten- oder Lebensversicherung bspw. der Rürup-Rente durch den Widerspruch erst ermöglicht. Eine Kündigung der Basisrente ist i.d.R. nicht vorgesehen. 

 

Wenn auch es simpel klingt, erweist sich der Widerspruch der Lebensversicherung in den meisten Fällen nicht als Spaziergang. Eine Rückabwicklung der Lebensversicherung durch Widerspruch sollte keinesfalls im Alleingang angegangen werden. Die Verhandlungen mit den entsprechenden Versicherungsgesellschaften erfordern Erfahrung bereits außergerichtlich Erfahrung und juristisches Geschick. Auch raten wir Verbrauchern hohe Kompromissbereitschaft beim Widerspruch der Versicherungspolice mitzubringen. 

 

Viele Versicherungsgesellschaften, u.a. auch Marktführer Allianz, lehnen Widersprüche seitens Verbraucher aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrung gerne rigoros ab. Meist lassen Renten- und Lebensversicherer es auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Ein langer Atem ist beim Widerspruch der Lebensversicherung sicherlich ratsam. 

 

Auch ohne Rechtsweg gute Chancen: Kompromissbereite Gesellschaften im Überblick 

 

Nicht immer ist aber der Rechtsweg der einzige, den Verbraucher beschreiten müssen. Viele Versicherungsgesellschaften stimmen einem Widerspruch mit Rückabwicklung der Renten- oder Lebensversicherung auch ohne anwaltliche Klage zu. In diesen Fällen müssen beide Seiten für einen angemessenen Vergleich bereit sein. Bei einem anwaltlich begleiteten Vergleich gegen die Versicherungsgesellschaft können gut und gerne auch ohne Klage bis zu 30 % Aufschlag auf den Rückabwicklungswert erzielt werden. 

 

Übrigens: Ein Vergleich birgt für Verbraucher keinerlei Kostenrisiken. Wichtig ist grundsätzlich aber bei einem Unterfangen wie dem Widerspruch der Lebensversicherung: Die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung

 

In der vergangen Zeit haben wir festgestellt, dass folgende Versicherungsgesellschaften sich außergerichtlich bei einem Vergleich kompromissbereit zeigen und bei denen ein Widerspruch für Sie sehr aussichtsreich sein kann: 

 

  • AachenMünchener
  • Clerical Medical
  • Continentale Lebensversicherung
  • Generali
  • HDI Gerling
  • Helvetia 
  • Liberty Europe
  • LV 1871
  • LVM
  • Provinzial 
  • Skandia 

 

Lassen Sie Ihre Renten- und Lebensversicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007 von uns prüfen: Senden Sie dazu einfach Ihre Unterlagen an lv@mingers-kreuzer.de. Wir bewerten Ihre Erfolgschancen und erwägen mögliche Risiken für Sie individuell und zeitnah!

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