Widerruf Autokredit BMW, Porsche, Mercedes, Audi eine gute Lösung Dieselautos los zu werden? Rechtslage und kostenlose Erstberatung Fachanwaltskanzlei

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
05.11.2018226 Mal gelesen
Widerruf Autokredit Dieselskandal Fachanwalt informiert

Wegen den nun kommenden zahlreichen Fahrverboten erhalten Eser Rechtsanwälte fast täglich neue Anfragen von Autofahrern von BMW, Porsche, Mercedes und Audi- Dieselfahrzeugen.

Die Fahrer dieser Automodelle fragen nach rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung über die VW-Musterfeststellungsklage.

Was können betroffene Autobesitzer nun tun?

Es bestehen dem Grunde nach zwei Anspruchsgrundlagen einmal aus Gewährleistung gegen die Händler und die Hersteller und einmal aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts wegen etwaiger Fehler und Lücken der Vertrags- und Widerrufstexte (Stichwort Widerrufsjoker).

Widerrufsmöglichkeit des Autokredites von erfahrener Fachanwaltskanzlei prüfen lassen

Vor allem die Möglichkeit des Widerrufs des Darlehensvertrags bieten für die betroffenen Verbraucher ein äußerst effizientes Mittel, sich komplett schadlos von den Verträgen zu trennen.

Dies vor allem deshalb, weil außer VW die oben genannten Fahrzeughersteller bis jetzt eine Abgasmanipulation ihrer Motoren nicht zugestanden haben und hier langwierige und langjährige Rechtsstreite zu erwarten sind.

Der Widerrufsjoker selbst kann hingegen völlig losgelöst von der Abgasmanipulation und bei allen Fahrzeugfinanzierungen, auch bei Benzinern, zum Tragen kommen.

Einzige Grundlage sind hierbei nur Fehler und Lücken des Widerrufstextes.

Die Grundlage ist beim sog. "Widerrufsjoker" nämlich immer die gleiche:

Bei vielen Geschäften steht Verbrauchern ein - i. d. R. 14-tägiges - Widerrufsrecht zu, so auch bei Autokrediten und Kfz-Leasing

Diese Widerrufsfrist beginnt aber frühestens dann zu laufen, wenn der Kunde korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler oder bekommt der Kreditnehmer sie gar nicht erst, hat er dadurch ein "ewiges Widerrufsrecht" (die Rede ist dann vom Widerrufsjoker). Es gibt keine regelmäßige Verjährung des Widerrufsrechts bei Autokredit.

Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt

Bei den von Rechtsanwalt Eser eingesehenen Kreditverträgen kommt noch eine Besonderheit hinzu:

Wird der Kreditvertrag zusammen mit dem "Kauf- bzw. Überlassungsvertrag" gleich beim Händler abgeschlossen, handelt es sich um ein sogenanntes "verbundenes Geschäft". 

Das bedeutet zum einen, dass die Bank noch mehr Fehler bei der Widerrufsbelehrung machen kann. Schließlich muss sie auf das verbundene Geschäft und seine Konsequenzen hinweisen. Zum anderen bedeutet es, dass mit dem Autokredit auch der Kaufvertrag für das Auto widerrufen werden kann.

Auch die Stiftung Warentest rät betroffenen Autofahrern dazu, den Widerrufsjoker bei Autokrediten zu nutzen.

Inzwischen gibt es vom Landgericht Arnsberg (Aktenzeichen I-2 O 45/17) auch ein erstes Urteil, das das Recht auf Widerruf des Autokredits bestätigt.

Ist der Widerruf von Autokredit und Kaufvertrag (bzw. des Leasing-Vertrags) erfolgreich, werden beide Verträge rückabgewickelt. Das bedeutet: Der Kunde gibt das Fahrzeug zurück und erhält dafür seine Raten und die Anzahlung zurück. Davon werden lediglich Zinsen und ggf. ein geringer Nutzungswertersatz abgezogen. 

Wurde der Autokredit, wie bei den meisten Fällen, ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, bringt der Widerrufsjoker sogar noch mehr Vorteile. 

Am diesem Tage müssen nach einer neueren Gesetzeslage die Verbraucher auch keinen Nutzungsersatz zahlen, wenn nicht der Verbraucher korrekt und zutreffend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 357 Abs. 7 BGB). Die Bank darf daher von den Zahlungen, die sie zurückerstatten muss, nur noch die Zinsen abziehen. Und gerade bei Autokrediten sind die Zinsen oft sehr niedrig.

Eser Rechtsanwälte bieten für all diejenigen Fahrer die Einfuhrverbot vermeiden wollen eine erste kostenfreie Beratung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei den Rechtschutzversicherern

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.