SALEO Rechtsanwälte im Abgasskandal vor dem LG Gießen erfolgreich

Dieselskandal
27.01.2020123 Mal gelesen
LG Gießen verurteilt erneut Volkswagen AG im Abgasskandal (EA189) und kündigt erneute Verurteilung in weiterem Verfahren an.

SALEO Rechtsanwälte konnte in zwei weiteren Verfahren vor dem LG Gießen Erfolge erzielen.

So verurteilte das LG Gießen mit Urteil vom 20.01.2020 (2 O 475/19) die Volkswagen AG zu Schadensersatz im Abgasskandal und in einem weiteren Verfahren (5 O 431/19) kündigte das Gericht eine Verurteilung von VW in der mündlichen Verhandlung an.

Dies reiht sich ein in die zahlreichen positiven Urteile, die SALEO Rechtsanwälte für den Abgasskandal bereits erstreiten konnte (u.a. an den Landgerichten Gießen, Mosbach, Mannheim).

Dabei machte das LG Gießen in den o.g. Verfahren deutlich, dass es natürlich zulässig ist, sich 2018 noch an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen und sich dann in der Folge dort wieder abzumelden, ohne die verjährungshemmende Wirkung des Musterfeststellungsverfahrens irgendwie zu gefährden. Der von VW vorgetragene Rechtsmissbrauch insoweit ist letztlich schlicht abwegig.

Mithin steht Geschädigten, die sich vor dem 30.09.2019 noch von der Musterfeststellungklage abgemeldet haben, auch jetzt noch die Möglichkeit zur Individualklage offen.

Die Haftung von VW bei den Motorentypen EA 189 ist letztlich inzwischen Konsens bei den Gerichten und der Streit dreht sich "nur" noch um die Rechtsfolgen (Vorteilsausgleich und Deliktszinsen).

Inzwischen verlagern sich die Rechtsstreitigkeiten zunehmend auf die größeren Dieselmotoren (3,0 Liter) des VW-Konzern. Hier hat das LG Frankfurt erst jüngst in einem von SALEO Rechtsanwälte geführten Verfahren angekündigt, einen Beweisbeschluss zum Vorliegen einer sog. Zykluserkennung zu erlassen, selbst wenn das Fahrzeug nicht von einem konkreten Pflichtrückruf des KBA erfasst sei.

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