Achtung Onlinehändler: Button im Shop wird bald Pflicht

Verbraucherschutz
02.04.2012260 Mal gelesen
Als Onlinehändler sollten Sie möglichst bald die Button-Lösung auf Ihrer Webseite umsetzen. Ansonsten müssen Sie mit einschneidenden Konsequenzen wie teuren Abmahnungen rechnen.

Nachdem immer mehr Verbraucher durch einige unseriöse Anbieter mittels einer sogenannten Abofalle abgezockt worden sind, war der Gesetzgeber tätig geworden.

Aufgrund eines Gesetzesentwurfes des Bundesjustizministeriums sieht das vom Bundestag am 02.03.2012 beschlossene "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet" (BT-Drs. 17/7745) nicht nur für Dienstleister, sondern auch für Onlinehändler umfassende Informationspflichten vor.

Verbrauchern soll dabei vor der Abgabe einer Bestellung deutlich vor Augen geführt werden, dass das jeweilige Angebot kostenpflichtig ist. Denn dies wird von den Abofallen-Betreibern durch geschickte Gestaltung der Webseite bewusst verschleiert. Dies soll dadurch verhindern werden, dass die Verbraucher durch Betätigung einer bestimmten Schaltfläche zu einer Zahlung verpflichten. Dies setzt voraus, dass dieser sogenannte Button durch eine verständliche Beschriftung klipp und klar darauf hinweist, dass der Kunde bei der Betätigung zahlen muss.

Darüber hinaus müssen Verbraucher auch vor Abgabe der Bestellung insbesondere über die Gesamtkosten, sowie Mindestlaufzeiten und Lieferzeiten aufgeklärt werden. Hierzu reicht dann der bislang ausriechende Hinweis "Bestellung absenden" nicht mehr aus. Vielmehr sollten Sie schreiben "zahlungspflichtig bestellen".

Dieses vom Bundestag beschlossene Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Zunächst einmal musste abgewartet werden, ob der Bundesrat dagegen Einspruch erhebt. Hiermit braucht nicht mehr gerechnet zu werden. Denn der Bundesrat hat am 30.03.2012 beschlossen, dass er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht. Jetzt braucht es nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündigt werden. Nach unserer Einschätzung wird der Bundespräsident das Gesetz in Kürze abzeichnen. Als Onlinehändler müssen Sie sich darauf einstellen, dass es möglicherweise schon zum 01.07.2012 in Kraft tritt.

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