Geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Umsatzsteuerrecht
28.11.201866 Mal gelesen
Mit neuen Regelungen soll der Steuerbetrug im Online-Handel eingedämmt werden.

Internet-Marktplätze wie Ebay oder Amazon werden von Millionen Menschen regelmäßig genutzt. Die Plattformen haben eine riesige Reichweite. Viele Bürger der Bundesrepublik ziehen elektronische Marktplätze dem klassischen Einzelhandel vor. Oftmals führen Onlinehändler allerdings keine Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus ab. Diesem entgehen dadurch hohe Steuereinahmen.

Im Online-Handel lässt sich viel Geld verdienen. Der Umsatz, der von Händlern auf Internet-Plattformen erwirtschaftet wird, unterliegt der Umsatzsteuer. Denn Lieferungen oder sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Inland ausführt, sind umsatzsteuerpflichtig. Diese Voraussetzungen sind in nahezu allen Fällen eines Kaufs auf einem Online-Marktplatz gegeben.

Steuerbetrug im Online Handel soll bekämpft werden

Auf Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon treten oft Dritte - nicht die Betreiber des Markplatzes selbst - als Händler auf. Viele dieser Händler betreiben ihr Geschäft aus dem Ausland, beispielsweise aus China. Manche Händler hinterziehen bei ihren Geschäften die an den Fiskus abzuführende Umsatzsteuer. So zahlen die Kunden einen Kaufpreis inklusive der abzuführenden Umsatzsteuer, die Händler schreiben allerdings keine Rechnung. Die Umsatzsteuer wird einbehalten.

Dieser Betrug geht mit mehreren Millionen Euro an entgangenen Steuereinahmen einher. Darüber hinaus verschaffen sich die "schwarzen Schafe" im Online-Handel einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern - der Wettbewerb wird verzerrt. Die Bundesregierung - in Person Bundesfinanzminister Olaf Scholz - will diese Praxis beenden. Der Online-Handel soll stärker reguliert und dadurch mehr Steuereinahmen erzielt werden.

Die geplante Gesetzesänderung - wie wird der Betrug bekämpft?

Der Gesetzesentwurf zur "Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel" sieht vor, dass künftig die Betreiber der Internet-Marktplätze für nicht abgeführte Umsatzsteuerzahlungen haften sollen. Konzerne wie Ebay oder Amazon werden damit in die Verantwortung genommen. Sie sollen selbst gegen Betrüger vorgehen.

Mit der geplanten Gesetzesänderung werden gleich mehrere Steuerregeln verschärft. Es soll eine Digitalsteuer eingeführt werden, die Konzerne wie Google oder Amazon stärker zur Kasse bittet. Die Digitalsteuer soll innerhalb der gesamten Europäischen Union greifen.

Neben der Digitalsteuer werden die Betreiber von Internet-Marktplätzen in Zukunft dazu angehalten, die wichtigsten Daten ihrer Händler zu erfassen und diese dem Finanzamt vorzulegen. Explizit zu erfassen sind der Name des Händlers, die Anschrift, die Liefer- und Versandadresse sowie der Umsatz des jeweiligen Händlers. Auch muss die dem Händler erteilte Steuernummer angegeben werden - dies macht wohl das mächtigste Werkzeug im Kampf gegen den Steuerbetrug aus.

Ausblick - wird die Gesetzesänderung den Betrug eindämmen können?

Die Betreiber der Online-Marktplätze sind nur von einer Haftung in Bezug auf entgangene Umsatzsteuerzahlungen befreit, wenn sie dem Finanzamt eine vollständige Liste all ihrer Händler vorgelegt haben. Die Liste muss eine Bescheinigung über die jeweilige steuerliche Registrierung enthalten. Diese Regelung dürfte einen erheblichen Anreiz für die Unternehmen bieten, Betrug auf ihren Plattformen bereits im Keim zu ersticken.

Die Händler selbst wiederum müssen aufgrund dessen mit einer Sperrung seitens der Plattformbetreiber rechnen. Daher ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft viele Händler von sich aus beim zuständigen Finanzamt registrieren werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite von ROSE & PARTNER: