GEZ – Jetzt auch für das Internet!

Erbfolge Testament
12.06.20062456 Mal gelesen

Die Abgabepflicht für an das Internet angeschlossenen PCs rückt näher. Ab dem 1. Januar 2007 sind solche PCs fortan bei der GEZ anzumelden und dann mit monatlich € 17,03 zu bezahlen.
Wen die Abgabepflicht trifft und wer (zusätzlich) zahlen muss, verrät Ihnen der nachfolgende Überblick:

Erfreulich wird es für Firmennutzer.

Hier traf man im Rundfunkgebührenstaatsvertrag eine entlastende Regelung.
Für Firmen gibt es nunmehr auch die "Zweitgerätbefreiung", d.h. alle Geräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängendem Grundstück zuzuordnen sind werden in einer Gebühr erfasst.

Hier trifft die neue Regelung vor allem jene, die bislang noch gar nicht bei der GEZ gemeldet waren, weil sie eben weder Radio noch Fernsehen in Ihren Geschäftsräumen oder -fahrzeugen nutzten.

Vorsicht: Wird an der Geschäftsadresse auch gewohnt oder umgekehrt, so entsteht die Gebühr einmal privat und einmal in der Eigenschaft als Selbständiger.

Die meisten Privathaushalte werden von der Neuregelung wohl weniger betroffen sein.
Ist nämlich einmal Radio und Fernseher in einem Privathaushalt angemeldet, so werden auch zukünftig Internet-PCs unter die Zweitgerätbefreiung fallen, weshalb sich die Gebühr nicht erhöht.

Hiervon nicht berücksichtig werden im elterlichen Haushalt lebende Kinder, Auszubildende, Studenten, Haushaltsangehörige und Großeltern, soweit deren Einkommen (Rente, Ausbildungsvergütung, BAFöG, etc.) die Grenze von € 276 (€ 265 Ost) überschreitet.

Ebenfalls nicht abgegolten mit der einmaligen Anmeldung sind Empfangsgeräte (auch Internet-PCs) die in Zweitwohnungen oder Ferienhäusern dauerhaft vorgehalten werden.

Wir beraten Sie gern!

Rechtsanwältin Beate Wypchol

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