Sind Behindertentestamente von sehr wohlhabenden Eltern bald obsolet?

15.05.201958 Mal gelesen
Behindertentestamente von sehr wohlhabenden Eltern zugunsten ihrer behinderten Kinder scheinen einigen Sozialhilfeträgern ein Dorn im Auge zu sein.

So hielt ein Sozialhilfeträger ein derartiges Testament sogar für sittenwidrig, konnte sich mit seiner Auffassung jedoch nicht dursetzen (OLG Hamm Urt. v. 27.10.2016 - 10 U 13/16). Ende letzten Jahres musste sich auch das LSG Nordrhein-Westphalen mit einem Behindertentestament wohlhabender Eltern befassen. In dem der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westphalen (Urt. v. 18.10.2018 - L 9 SO 383/17) zugrunde liegenden Sachverhalt wollte sich der Sozialhilfeträger auch nicht mit den Wirkungen eines Behindertentestaments zufriedengeben. Er akzeptierte, dass dem behinderten Vorerben zwar gewisse Erträge der Vorerbschaft durch den Testamentsvollstrecker sozialhilfeunschädlich überlassen werden können. Er meinte allerdings, dass die darüber hinaus gehenden Erträge vom Testamentsvollstrecker im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung an den Vorerben herauszugeben seien und leitete den vermeintlichen Anspruch des Vorerben auf sich über. Das LSG Nordrhein-Westphalen hatte nicht über das Bestehen dieses Anspruchs, sondern nur über die Frage zu entscheiden, ob die Überleitung rechtmäßig war. Es bejahte dies mit dem Argument, dass der Anspruch nicht unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten von vornherein ausgeschlossen sei. Das LSG Nordrhein-Westphalen machte damit den Weg für den Sozialhilfeträger frei, das Bestehen des Anspruchs nunmehr von einem Zivilgericht klären zu lassen.

Es ist also damit zu rechnen, dass ein Zivilgericht demnächst über die in der Literatur kontrovers beurteilte Frage entscheiden wird, ob der Erblasser den Testamentsvollstrecker von der Pflicht befreien kann, dem Erben die für seinen Unterhalt notwendigen Erträge aus der Erbschaft herauszugeben. Sollte das Zivilgericht diese Frage verneinen und der BGH diese Ansicht höchstrichterlich bestätigen, wären Behindertentestamente für sehr wohlhabende Eltern kein gangbarer Weg mehr, um ihre Kinder abzusichern.

Siegrid Lustig

Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover