Ihre Rechte als Beschuldigter

Strafrecht und Justizvollzug
08.02.2010984 Mal gelesen

Als Beschuldiger in einem Strafverfahren haben Sie verschiedene Rechte, von denen ich einige im Folgenden kurz erläutern möchte.

 

1) Recht auf Verteidigung

Als Beschuldigter dürfen Sie sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen. In den Fällen der so genannten notwendigen Verteidigung wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet.


2) Anspruch auf rechtliches Gehör

Als Beschuldigter haben Sie einen Anspruch darauf, vor Entscheidungen des Gerichts, welche für Sie nachteilig sind, angehört zu werden.

 

3) Recht zu schweigen

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Zu Vernehmungen bei der Polizei müssen Sie nicht erscheinen.  Aus Ihrem Schweigen dürfen grundsätzlich keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

 

4) Beweisantragrecht

Sie haben das Recht, Beweisanträge zu stellen.


5) Fragerecht

Sie haben in der Hauptverhandlung das Recht, Fragen an Zeugen und Sachverständige zu stellen.

  

Sollte gegen Sie ermittelt werden, so ermpfehle ich Ihnen dringend, zumindest durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen. Nur so erlangen Sie Kenntnis darüber, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweismittel es gibt.

  

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790

Mail: kanzlei@alexandra-braun.de