Zahlreiche neue Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche – das organisierte Verbrechen auf neuen Pfaden

Strafrecht und Justizvollzug
17.12.20092140 Mal gelesen
Europaweit werden durch fiktive Wohnungsanzeigen naive Helfer für die Weiterleitung von illegalen Geldern rekrutiert. Die Folge sind Strafverfahren gegen die ahnungslosen Helfer wegen des Verdachts der Geldwäsche

Zurzeit sind neue Tricks feststellbar, wie Mithelfer für  illegale Transfer von Geldern ins Ausland  geködert werden.

Wohl jeder kennt aus der Presse oder Internetforen oder auch aus eigener Erfahrung Emails, in denen von Unbekannten gut bezahlte Jobs angeboten werden, die darin bestehen, Gelder weiter zu leiten, in denen schöne Frauen Männer umschmeicheln, die ihnen schließlich helfen sollen, Gelder für eine Reise zu transferieren. Die Überweisung landet auf dem eigenen Konto, der motivierte Helfer hebt es ab und transferiert es mit Western Union weiter, meist nach Russland. Die Folge davon sind Ermittlungsverfahren gegen die Helfer u.a. wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Neuerdings treten die Täter mit einem neuen Trick in Erscheinung: auf Internetportalen wie WG-Gesuch.de  wird mit der Vermietung möblierten Wohnraums in Ballungszentren geworben. Günstiger Wohnraum ist begehrt. Die Angebote liegen weit unter den üblichen Mieten, das Interesse ist daher groß. Der Interessent tritt mit dem vermeintlichen Vermieter, der meist im Ausland wohnt, in Kontakt. Er leistet eine Anzahlung in Höhe einer Miete und einen Teil der Kaution. Ein netter Kontakt auf freundschaftlicher Ebene entsteht, Vertrauen. Die Besichtigung und Übergabe der Wohnung verzögern sich, der vermeintliche Vermieter bittet seinen neuen Mieter um Hilfe: das Konto sei gesperrt, es sei dringend eine Zahlung vorzunehmen, ob man das Konto des zukünftigen Mieters verwenden könne. Der Mieter, dem an einem freundschaftlichen Verhältnis mit seinem sympathischen Vermieter gelegen ist, willigt ein. Eine, meist vierstelliger, Betrag geht ein, der zukünftige Mieter hebt ihn ab und transferiert sie per Western Union in das Ausland.  Einen Anteil an der Summe erhält er meist nicht versprochen, er würde hellhörig werden. Trotz seiner Hilfe kommt es nicht zur Übergabe der Wohnung. Er vermutet Betrug und wendet sich an die Polizei.

 Dort wird ihm eröffnet, dass er nicht nur Opfer eines Betruges geworden ist, sondern auch Beihilfe zur Geldwäsche geleistet habe, sich selber also strafbar gemacht habe.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Helfer ist die Folge, Schadenersatzansprüche der Geschädigten. In allen in unserer Kanzlei bekannten Fällen folgten zudem Kündigungen der kontoführenden Banken nach Kenntnis der Ermittlungsverfahren.

Sollte Ihnen solches oder ähnliches widerfahren sein, so ist dringend anzuraten, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Gehen Sie als Beschuldigter nicht zu einer polizeilichen Vernehmung, hierzu sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet. Wenn Sie als Zeuge geladen sind, konsultieren Sie zunächst einen Anwalt, ob die Gefahr besteht, dass Sie eine strafbare Handlung begangen haben. In diesem Fall sollten Sie eine Aussage mit Hinweis hierauf verweigern oder sich von einem Anwalt begleiten lassen. Eröffnen Sie vor der Kündigung Ihres Kontos ein Konto bei einer anderen Bank. Dies erspart lästige Fragen über den Grund des Bankenwechsels.

 

Ich stehe Ihnen gerne als Verteidiger für die Beratung und Vertretung in Strafverfahren bundesweit zur Verfügung.