Fahrverbot für alle Straftäter?

Strafrecht und Justizvollzug
06.09.2016461 Mal gelesen
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet einen Gesetzesentwurf, der den Entzug der Fahrerlaubnis auch für Straftäter, die keine Verkehrssünder sind, vorsieht.

Bisher ist das Fahrverbot oder der Führerscheinentzug als Nebenfolge bzw. Maßregel der Besserung und Sicherung nur bei bestimmten Verkehrsstraftaten obligatorisch: Z. B. bei Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenvekehrs.

Dies könnte in Zukunft auch Schwarzfahrern, Ladendieben, Steuerstraftätern oder Eltern, die keinen Unterhalt zahlen neben einer Geldstrafe drohen. Das maximale Fahrverbot soll dabei von 3 auf 6 Monate verdoppelt werden. Es ist damit zu rechnen, daß diese Verlängerung auch auf andere Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) angewendet wird.

Ziel des Ganzen ist, daß Fahrverbote regelmäßig eine stärkere Abschreckung bzw. Einwirkung auf Straftäter aller Art haben, als eine reine Geldstrafe. 

Kritik kommt unter anderem vom ADAC: "Der Führerscheinentzug hat seit jeher einen erzieherischen Charakter ausschließlich im Straßenverkehr. Und dabei muss es bleiben", so ein ADAC-Sprecher. Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten. Dem ist zuzustimmen.

Dieses Gesetz dürfte auch verfassungswidrig sein. Im Übrigen kommt hinzu: Wer keine Fahrerlaubnis hat, für den kommt diese Nebenfolge gar nicht in Betracht. Soll dann die Geldstrafe erhöht werden? Hier drängt sich ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung im weiteren Sinne auf (Art. 103 GG). Denn Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis stehen im Zusammenhang mit dem Verkehrsdelikt. Die Ahndung der Steuerhinterziehung z. B. zeichnet sich dadurch aus, daß der Schaden vollständig kompensiert werden kann. Daher gibt es hier auch die strafbefreiende Selbstanzeige bzw. Nachmeldung. Ein weiterer Verstoß liegt vor gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gerade der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar ein Fahrverbot können existenzgefährdend sein. Der Gleichheitsgrundsatz ist ebenfalls tangiert. Ungleiches kann nicht gleich bestraft werden.

Hinzu kommt: Verbote müssen auch durchgesetzt werden. Die Fahrten ohne Fahrerlaubnis würden erheblich zunehmen und zur weiteren Überlastung der Justiz führen.

Im Allgemeinen gilt: Wenn der Anhörungsbogen zum vorgeworfenen Verkehrsdelikt zugeht, muß der Halter lediglich Angaben zur seinen Personalien machen. Machen Sie von Ihrem wichtigsten Recht als Betroffener Gebrauch: Dem Schweigerecht. Da man den gesamten Vorwurf und die Beweislage nicht kennt, empfiehlt sich bereits hier der Gang zum Rechtsanwalt, denn nur dieser kann vollständige Akteneinsicht erhalten. Dieses Recht steht ihnen gleichfalls zu und ist entscheidend für das weitere Vorgehen.

Bei Verkehrsstraftaten drohen neben einer erheblichen Anzahl von Punkten stets Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Auch hier gilt: Schweigerecht ausüben, sich dringend anwaltlichen Beistand suchen und Akteneinsicht nehmen. Nur so kann eruiert werden, was gegen Sie vorliegt und welche Maßnahmen zu treffen sind. Hier ist nicht nur Ihr Führerschein gefährdet, sondern ggf. Ihre gesamte Existenz. Zusätzlich kommt ggf. die Führerscheinstelle auf Sie zu und überprüft Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

 

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.

Mail:kanzlei@anwalthesterberg.de