Am 19.6.2008 läuft in den Kinos ein schon im Vorfeld sehr positiv besprochener Film an. Das Thema: Fahrerflucht.
- Sie halten, leisten Erste Hilfe, rufen die Polizei und dann ggf. den Notarzt.
- Im Gespräch mit der Polizei sollten Sie, da Sie mit Sicherheit unter Schock stehen, gar nichts sagen - außer den Angaben zur Person.
- Die Polizei kann Sie nicht zum "Pusten" zwingen, darf Sie aber zur Blutentnahme mitnehmen, um zu prüfen, ob Sie unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen.
- Sie rufen Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht an, sicher hat er (so wie unsere Kanzlei) eine Notfallnummer für solche Zwecke. Derweil machen Sie sich eine Gedächtnisnotiz mit allem, was Ihnen zu dem Vorfall einfällt. Sollten Sie Zeugen haben, sollten diese das Gleiche tun. Die Aufzeichnungen sind zunächst NUR für Ihren Fachanwalt.
- Wenn Sie als Unfallverursacher weitergefahren sind, können Ihnen Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden (evtl. weitere Tatvorwürfe ergeben sich aus dem Zusammenhang: Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheitsfahrt, Missachten der Vorfahrt usw.). Lassen Sie sich beraten. Entscheiden Sie sich zur Selbstanzeige, so machen Sie selbst keine Aussage, denn Sie sind dann anwaltlich vertreten.
Verständlicherweise mag es sein, dass Sie sich gegen eine Selbstanzeige entscheiden. Ihr Anwalt ist an die Schweigepflicht gebunden. Dass heißt, dass er selbst im Falle eine fahrlässigen Tötung den Inhalt des mit Ihnen geführten Gespräches nicht preisgeben wird. Auf keinen Fall wird er Anzeige erstatten. Natürlich ergibt sich dann aus der Selbstanzeige eine Strafanzeige, aus der sich eine Verurteilung ergeben mag. Positiv für Sie vorzubringende Argumente, wie in dem klassischen Fall des dunkel gekleideten alkoholisierten Wanderers auf der Landstraße, wird Ihr Fachanwalt für Sie herausstellen. Wichtig ist jedoch für Sie, dass Sie nicht im Nachhinein durch 025108Zeugen belastet und damit der Fahrerflucht überführt werden. Nicht nur juristisch sondern auch menschlich ist die Selbstanzeige - aber unbedingt mit fachanwaltlicher Vertretung - meist der richtige Schritt.