Der Tatbestand der Hehlerei, § 259 StGB

Strafrecht und Justizvollzug
27.09.2013468 Mal gelesen
Dieser Artikel beantwortet einige Fragen zum Tatbestand der Hehlerei.

1. Wer macht sich wegen Hehlerei strafbar?

Wegen Hehlerei macht sich strafbar, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, ankauft oder sonst sich oder einen Dritten verschafft. Auch wer die Sache absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, macht sich wegen Hehlerei strabar.

2. Wie wird Hehlerei bestraft?

Es droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

3. Kann ich mich strafbar machen, wenn ich von mir gestohlene Dinge verkaufe?

Für eine Strafbarkeit ist notwendig, dass Sie Diebesgut von einem Zwischenhehler zurückkaufen.

4. Was sind klassische Vortaten der Hehlerei?

Die typische Vortat der Hehlerei ist Diebstahl. Aber auch andere, gegen fremdes Vermögen gerichtete Taten, können Vortat sein. In Betracht kommt beispielsweise Raub, Betrug oder Unterschlagung und Untreue.

5. Mache ich mich strafbar, wenn ich beispielsweise bei "Ebay" etwas sehr billig kaufe?

Grundsätzlich müssen Sie vorsätzlich gehandelt haben, andernfalls können Sie sich strafbar machen. Die Rechtsprechung nimmt an, dass bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Markpreis und Verkaufspreis Vorsatz gegeben ist. Man müsse dann davon ausgehen, dass es sich um gestohlene Ware handele. Allerdings gibt es auch Entscheidungen, die ein vorsätzliches Handeln verneinen. Auf jeden Fall sollten Sie keine Angaben bei der Polizei machen, wenn Ihnen Hehlerei vorgworfen wird.

6. Wie häufig ist Hehlerei?

Hehlerei nimmt an der Gesamtkriminalität einen Anteil von 0,3 bis 0,4 % ein. Die Aufklärungsquote liegt bei ca. 95 %.

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

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