Die Polizei war doch vor Ort!?

Strafrecht und Justizvollzug
01.07.20072284 Mal gelesen
Hintergründe zur Praxis der Unfallaufnahme vor Ort durch die Berliner Polizei und wie Ihnen ein Anwalt helfen kann

Die Polizeibeamten sind darauf geschult, wie Unfälle vor Ort aufzunehmen sind. Dabei ist nicht vorgesehen, dass diese Protokolle von den Unfallbeteiligten gegengelesen, korrigiert und dann unterschrieben werden. Hintergrund dieses Vorgehens soll das Interesse aller Beteiligten an einer raschen Unfallabwicklung sein.

In der Praxis ergeben sich für Unfallbeteiligte dann oftmals Probleme in der gerichtlichen Verhandlung, wenn sie feststellen müssen, dass ihre Aussagen nicht genau aufgenommen wurden und nun im Nachhinein gegen sie verwendet werden.
Dies stellt ein relevantes Problem dar, da den Unfallprotokollen der Polizei ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, welcher sich durch Richtigstellen in der mündlichen Verhandlung nicht so leicht ausräumen lässt.
Lediglich in offensichtlichen Fällen, wie flüssig notierten Aussagen von Zeugen, welche in der Verhandlung nur mit Dolmetscher vernommen werden können, sind dann natürlich leicht zu entkräften.
Ein weiteres Problem stellen die vermeintlichen Unfallskizzen dar, die von den Polizeibeamten vor Ort angefertigt werden: standardmäßig dienen sie nicht der Beweissicherung, sondern lediglich der Identifikation von Unfallschwerpunkten für die Unfallstatistik. Das Ausmaß der Beweissicherung vor Ort durch die Polizei ist der Einschätzung der Beamten überlassen. Eine Skizze, Photos oder Vermessungen werden dem Gericht also oftmals nicht vorliegen. Entsprechend können sie nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Was ist zu tun?
In der Unfallsituation selbst ist es gut, wenn man Zeugen dazu bewegen kann eine aus Ihrer Sicht selbst schnell schriftlich notierte Unfallbeschreibung zu unterzeichnen, wenn Sie sich als unschuldig ansehen. Digitalphotos oder auch Bilder mit Handy oder Einwegkamera, die das Unfallgeschehen aus verschiedenen Winkeln sowie andere relevante Details zeigen, sind ebenfalls hilfreich. Schließlich bietet es sich an, dass Sie eine Skizze des Unfallortes machen.

Nach dem Unfall sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. Sollten Sie noch keine eigene Unfallbeschreibung aus Ihrer Sicht angefertigt haben, können Sie das Gespräch mit dem Anwalt durch Anfertigen einer Skizze und einer kurzen Unfallbeschreibung vorbereiten.

Der Anwalt kennt Probleme, die sich aus wohlgemeinten Formulierungen einer Aussage oder "Einlassung" bei der Polizei ergeben. Für gewöhnlich wird er mit der Mandatsübernahme mitteilen, dass Sie anwaltlich vertreten sind und daher alle Ihre Angaben im Verlauf nach Rücksprache mit Ihnen für Sie formulieren.

Zuvor gilt es jedoch Akteneinsicht zu nehmen: Durch diese kennt der Anwalt die bis dahin aktenkundigen Fakten. Aus Ihrer Sicht unrichtige Aspekte des Protokolls oder für Sie ungünstig formulierte Äußerungen in Ihrer Aussage gilt es dann zu entkräften. Gleiches gilt für widersprüchliche Angaben zu den Umständen des Unfalls aus der Sicht verschiedner Beteiligter und Zeugen. Deren Aussagen finden sich ebenfalls in der nur für den beauftragten Anwalt einzusehenden Akte.

Sollten Sie unsicher sein, wie sich Ihre Position im Unfallgeschehen darstellt, empfiehlt es sich, wenigstens eine Erstberatung erweitert um die Akteneinsicht mit dem Anwalt zu vereinbaren.

Grundsätzlich kann auch der vermeintlich Unschuldige u. U. eine Überraschung im Prozess erleben, wenn ihm ohne Akteneinsicht die Faktenlage nicht bekannt war. Leicht entsteht eine anspruchsmindernde Teilschuld bzw. es wird eine Straftat festgestellt, mit der der Beteiligte zunächst gar nicht gerechnet hatte.

Also: Vor Ort Beweise im eigenen Interesse sichern, sich bei der Vernehmung möglichst nicht (z.B. bei Schock) mündlich einlassen. Danach schnellstmöglich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen, der das Weitere gegenüber der Versicherung und ggf. Staatsanwaltschaft veranlasst - und eben Akteneinsicht nimmt und damit in Ihrem Interesse herausfindet, wie die Polizei den Unfall aufgenommen hat.


Rechtsanwalt Roman Becker hat als Leiter des Arbeitskreises für Verkehrrecht des Berliner Anwaltsvereins am 12 April 2007 eine Veranstaltung mit Vertretern des Polizeipräsidenten in Berlin, Anwälten, Richtern und anderen interessierten Juristen organisiert, bei welcher diese Probleme kritisch diskutiert wurden.