Amazon, Ebay & Co. sollen für Steuerhinterziehungen ihrer Mitglieder haften

Steuerrecht
21.11.201797 Mal gelesen
Der deutsche Internethandel ist für viele ausländische Online- Händler sehr profitabel. Einige nutzen Plattformen wie Amazon und Ebay jedoch, ohne die fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Dadurch entgehen dem Fiskus hunderte Millionen Euro im Jahr. Dem soll nun Einhalt geboten werden.

Wer als Händler etwas auf einer Internetplattform verkaufen möchte, muss die fällige Umsatzsteuer zahlen. Sonst macht er sich des Steuerbetrugs strafbar. Vor allem einige Verkäufer aus China und Drittländern halten sich jedoch nicht an diese Regelung. Gegen die Steuerhinterziehung wollen die Finanzministerien von Bund und Ländern nun mithilfe eines neuen Gesetzes vorgehen, wie die Steuer-Abteilungsleiter der Finanzministerien in ihrem gerade veröffentlichten Bericht bekanntmachten.

Asiatische Online- Händler zahlen keine Umsatzsteuer

Besonders problematisch verhalten sich seit einiger Zeit viele chinesische Verkäufer, die sich unter anderem durch die Online- Plattform Amazon immer mehr auf dem deutschen Markt ausbreiten. Diese asiatischen Online-Händler bieten ihre Waren ohne Umsatzsteuer, also 19 Prozent billiger an, können also 19 Prozent mehr Gewinn machen und überschwemmen den Markt so mit Dumpingpreisen. Die deutschen Händler, die 19 Prozent an das Finanzamt abführen, können da nicht mehr mithalten.

Dabei kümmert sich Amazon um alles: Um die Lagerung der Ware und die Verpackung, bis zum Versand. Auch die Zahlungsmodalitäten übernimmt Amazon und leitet das Geld nach Asien weiter. Der asiatische Händler müsste nun eigentlich 19 Prozent zurück nach Deutschland an das hiesige Finanzamt abführen. Da er das in vielen Fällen allerdings nicht tut, hinterzieht er Steuern. Dem Bund entgehen durch dieses Handeln Millionen.

Verkaufsportale sollen für Mitglieder haften

Diesem Steuerbetrug soll nun dadurch Abhilfe geschaffen werden, indem Internetplattformen dazu verpflichtet werden, ihre Mitglieder anzuhalten, die Umsatzsteuer zu entrichten. Schaffen die Internetportale es nicht, die Umgehung der Umsatzsteuer einzudämmen, sollen sie selbst haften.

Als letzte Möglichkeit sollen die Amazon-Profile der Online-Händler dann sogar gelöscht oder zumindest zeitweise stillgelegt werden.

Nicht gerechtfertigter Steuervorteil stellt Steuerhinterziehung dar

Steuerhinterziehung begeht, wer vorsätzlich durch ein aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen eine Steuerverkürzung herbeiführt oder einen sonst nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt. So hinterzieht der regelmäßig Steuern, der gegenüber dem Finanzamt falsche und unvollständige Angaben bei Anträgen oder Auskünften macht. Oder eben gar keine - wie es hier der Fall ist.

Gesetz kommt wahrscheinlich Anfang 2018

Das neue Gesetz soll beim Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern Ende November 2017 beschlossen werden und schon Anfang 2018 in Kraft treten. Inwiefern es die asiatischen Online- Händler von ihrer Steuerhinterziehung abschrecken und Steuerbetrug eindämmen wird, bleibt abzuwarten.

Mehr Informationen zum Thema Steuerbetrug und Steuerhinterziehung finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerhinterziehung.html