Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - Endspurt beginnt!

Steuern und Steuerstrafrecht
08.08.20061894 Mal gelesen
Es mehren sich die Gerüchte, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der derzeit geltenden Vorschriften zur Bewertung von Grundvermögen und der Begünstigung von Betriebsvermögen gegen Jahresende ins Haus steht.
 
Die Änderungen bei der Grundstücksbewertung werden voraussichtlich so ausfallen, dass annähernd der Verkehrswert anzusetzen ist. Im Ergebnis werden daher Übertragungen von Grundvermögen im Rahmen einer Schenkung oder bei einem Erbschaftserwerb steuerlich erheblich teurer werden.
 
Der Expertenrat lautet daher: Anstehende Übertragungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge noch kurzfristig umzusetzen. Jedenfalls sollte der Übertragungszeitpunkt noch vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes liegen.
Da Schnellschüsse bekanntlich oftmals das Ziel verfehlen, ist es sinnvoll, mit der Ausarbeitung eines Gestaltungskonzeptes, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird, bereits jetzt zu beginnen.
 
Angesichts des so genannten "Steuerchaos" in Deutschland spielt das Steuerrecht praktisch eine weitaus wichtigere Rolle als das Erb- und sonstige Zivilrecht. Ratsam ist daher, dass die Beratung möglichst durch Rechtsexperten erfolgt, die sowohl auf steuerlichem als auch zivilrechtlichem Gebiet erfahren sind und über genügend Berufspraxis verfügen. Die Verteilung der Beratung auf mehrere Personen - Steuerberater dürfen bekanntlich keine Verträge erarbeiten - birgt immer zusätzliche Risiken im Regressfall.
 
Für eine Beratung aus "einer Hand" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.