In vielen Kapitalanlagebetrugsfällen verlieren die Kunden nicht nur ihr eingesetztes Vermögen, sondern werden oftmals von der Finanzverwaltung aufgefordert, Steuern auf die (Schein)gewinne zu entrichten.
Im bisher größten Fall von Anlagebetrug in der Geschichte von Rheinland-Pfalz und Saarland, in welchem die Firma Commodity Trading Service GmbH (CTS) ihre mehr als 3.000 Kunden mit angeblichen Warentermingeschäften um bis zu 220 Millionen Euro geprellt hatte, ist derzeit ein von uns geführtes Muster-Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az VIII R 36/04) anhängig.
Ratsam ist daher, gegen die in Anlagebetrugsfällen ergehenden Steuerbescheide Einspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung unter Verweis auf das oben genannte Revisionsverfahren zu beantragen.
Aufgrund der Komplexität der Materie sollte jedoch im Einzelfall auch der Rat eines Spezialisten eingeholt werde. Gerne beraten wir Sie näher.