Wann ist ein Verkäufer eines Tieres Unternehmer?

Staat und Verwaltung
12.01.2010764 Mal gelesen

Die Einstufung als Unternehmer hat im Deutschen Recht große Bedeutung. Besondere Relevanz beim Verkauf eines Tieres hat die Vorschrift des § 476 BGB. In dieser Vorschrift ist folgendes geregelt:

Tritt bei einer Sache -und als solche wird auch ein Tier angesehen- innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe ein Mangel auf, so wird vermutet, dass dieser Mangel schon bei Übergabe vorlag. Das heißt, dass der Verkäufer beweisen muss, dass er ein mangelfreies Tier verkauft hat. Diese Beweislastumkehr kann bei einem Rechtsstreit entscheidend sein. Die Frage, ob Sie als Züchter/Verkäufer als Unternehmer anzusehen sind, ist also von sehr großer Bedeutung.

 

In § 14 BGB ist der Begriff des Unternehmers legal definiert.

"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."

Es ist dabei nicht erforderlich, dass Sie mit dem Verkauf von Tieren Gewinn erzielen. Es reicht aus, wenn Ihre Tätigkeit planmäßig und auf Dauer angelegt ist. Wann dies der Fall ist, wird von Gerichten von Fall zu Fall entschieden. Unternehmer kann auch ein Hobbyzüchter sein, der regelmäßig die gezüchteten Tiere verkauft. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie mit der Hobbyzucht Verluste machen.

Nicht empfehlenswert ist es übrigens, einen Verwandten oder Freund als Verkäufer zu benennen, wenn Sie Unternehmer sind. In solchen Fällen ist Verkäufer nicht die vorgeschobene Person, sondern der wirklich Handelnde.

 

Ihre

Rechtsanwältin

Alexandra Braun

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