Trunkenheit im Verkehr - Experten erteilen Atemalkoholmessung eine Absage

Staat und Verwaltung
06.02.20091102 Mal gelesen

Dass nur die Blutalkoholanalyse geeignet ist, die sog. ?absolute Fahrunsicherheit? (diese beginnt bei  1,1 Promille) festzustellen, hat ein Expertengremium auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag erklärt.

Der Arbeitskreis III des alljährlichen Treffens von Verkehrsrechtsexperten in Goslar betonte, dass die Atemalkoholanalyse nach dem heutigen Stand der Technik noch kein ausreichend sicheres Beweismittel bei der strafrechtlichen Ahndung von Alkoholfahrten sei. Die auf dem 47.  Verkehrsgerichtstag zu diesem Thema gebildete Expertenrunde ließ keinen Zweifel, dass die effektive Ahndung von strafbaren Promillefahrten im Interesse der Verkehrssicherheit hohe Priorität hat. Die Rechte der Beschuldigten dürfen dabei aber nicht auf der Strecke bleiben. So hat selbstverständlich auch im Bereich der Alkoholfahrten jeder Beschuldigte das Recht, nur bei zweifelsfrei erwiesener Tat verurteilt zu werden. Der Arbeitskreis empfiehlt daher die Forschungsarbeiten zur Vervollkommnung der Atemalkoholanalyse  unter Einbeziehung der Rechtsmedizin, der Justiz und der Polizei zu intensivieren.

 
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Der Verfasser, Christian Demuth, ist Rechtsanwalt und Inhaber einer speziell auf das Thema Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht ausgerichteten Kanzlei.