Vaterschaft, heimliche Tests nicht verwertbar, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Staat und Verwaltung
13.02.20071237 Mal gelesen

Heimliche Vaterschaftschaftstests können vor Gericht weiterhin nicht verwendet  werden.Das entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13. Februar 2007 (Az: 1 BvR 421/05).
Der Gesetzgeber muss den Vätern allerdings einen einfacheren Weg eröffnen, Zweifel an der biologischen Abstammung ihres Nachwuchses durch einen legalen Gentest  zu überprüfen. Denn das Recht von Kind und Mutter, Gendaten nicht preiszugeben,sei grundsätzlich weniger schützenswert als der Anspruch des angeblichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung, urteilten die Karlsruher Richter. Bis zum 31. März 2008 muss ein entsprechendes Gesetz erlassen werden.

Es soll  ein gesetzliches Verfahren geschaffen werden, das auf die Überprüfung der biologischen Abstammung beschränkt ist. Bloße Zweifel des Mannes, der rechtlich als Vater gilt, sollen dafür ausreichen. Bisher müssen Männer stichhaltige Hinweise dafür haben, die gegen ihre Rolle als Erzeuger sprechen. Außerdem können sie nur die Vaterschaft komplett anfechten - mit der Folge, dass sie jegliche rechtliche Beziehung zum Kind verlieren.

Mit dem neuen Feststellungsverfahren sollen Väter Zweifel ausräumen,  zugleich aber juristischer "Vater" bleiben können, wenn sie dies wollen.