BAV gegen Altersarmut

Soziales und Sozialversicherung
23.06.20101423 Mal gelesen
Allein Einsparungen bei der Sozialversicherung und nachgelagerte Besteuerung machen für viele das betriebliche Sparen für die Altersversorgung noch nicht ausreichend interessant. Die Einführung von „Opting-Out“-Modellen im Betrieb oder die Umstellung von VL-Sparen auf AVL-Sparen könnten aber für den erforderlichen Teilnahmezuwachs sorgen.

Das Handelsblatt schreibt in einem Artikel vom 18.3.2010, dass Beschäftigte in Deutschland ihr Recht auf betriebliche Altersversorgung (bAV) viel zu wenig in Anspruch nehmen. Eine Studie der Wirtschaftsprüfer von KPMG ergab, dass die derzeitigen Betriebsrenten keineswegs ausreichen, um gemeinsam mit der gesetzlichen Rente einen angemessenen Lebensstandard zu sichern (Quelle dpa). Insgesamt fließen in die bAV im Jahr nur bescheidene 2,75 % des Einkommens eines Durchschnittsverdieners. Dabei muss die betriebliche Altersversorgung (bAV) bei der Verringerung des Risikos von Altersarmut künftig eine elementare Rolle spielen. Die Unternehmen haben zwar die wesentliche Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung für die soziale Sicherheit im Alter erkannt, das durchschnittliche Beitragsniveau reicht aber trotzdem hinten und vorne nicht aus, eine angemessene Absicherung im Alter zu gewährleisten.

Was tun, wenn sich die Mitarbeiter als bAV-Muffel erweisen?

Der Erfolg unterschiedlicher Systeme der bAV hängt von ihrer jeweiligen Ausgestaltung ab. Während in Deutschland die meisten Systeme darauf basieren, dass der Arbeitnehmer die bAV aktiv wählt (Opting-in) ist bspw. in den USA ein Verfahren üblich, bei dem zunächst jeder Arbeitnehmer einbezogen wird, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich (Opting-out). Dieses Verfahren ist nach hiesigem Arbeitsrecht auch möglich und Experten plädieren schon länger für die stärkere Verbreitung von Opting-Out-Modellen bei der bAV auch in Deutschland. Man könnte so auch Mitarbeitergruppen erreichen, die an der bAV bislang kaum teilnehmen.

Wechsel von VL zu AVL

Die Einsparungen bei den Sozialabgaben und die Möglichkeit nachgelagerter Besteuerung machen den Netto-Spareinsatz für die bAV für den Arbeitnehmer überschaubar. Vielfach lohnt es sich deshalb, Sparbeiträge, die bislang in das Vermögenswirksame Leistungen (VL) - Sparen flossen, künftig in die bAV zu investieren und AVL (Altersvermögenswirksame Leistungen)-Sparen durchzuführen. Die größten Vorteile für den Arbeitnehmer liegen bei der Umstellung auf AVL darin, dass er gegenüber dem VL-Sparen bei einem gleich hohen Nettoeinkommen einen deutlich höheren Sparbeitrag erzielen kann. Für den Arbeitgeber liegt der Vorteil ebenfalls in der Ersparnis eines Teils der Sozialabgaben. Er könnte also gegebenenfalls - ohne finanzielle Mehrbelastung - den Arbeitnehmern einen höheren Zuschuss zu den AVL als zu den VL gewähren.

Bei der Einführung oder Umstellung einer bAV in Ihrem Unternehmen unterstützen Sie spezialisierte bAV-Rechtsanwälte, ebenso wie bei der Konzeption eines"Opting-Out"-Modells oder beim Wechsel von VL zu AVL.

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