Opting-Out - die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung?

Soziales und Sozialversicherung
23.06.20102620 Mal gelesen
In Unternehmen, die Opting-out nutzen partizipieren oft über 80 Prozent der Belegschaft am bAV-Programm. Das Opting-out-Verfahren fristet in Deutschland jedoch ein Schattendasein, insbesondere im Mittelstand ist es kaum verbreitet. Möchte man die bislang eher unterrepräsentierten Gruppen der Geringverdiener, jüngeren Beschäftigten und Frauen stärker einbeziehen, lassen sich mit der automatischen Entgeltumwandlung mit Ausstiegsmöglichkeit deutliche Erfolge erzielen.

Viele Menschen verschieben das Startdatum für den Beginn des Sparens für die eigene Altersversorgung immer weiter in die Zukunft. Zu häufig werden aktuelle Konsumwünsche als dringlicher eingestuft und im Ergebnis werden gerade die lukrativen (jungen) Jahre in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbummelt, und man beginnt erst (zu) spät mit der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer bAV.

Der Erfolg unterschiedlicher Systeme der bAV hängt gerade deshalb auch oft von ihrer jeweiligen Ausgestaltung ab. Während in Deutschland die meisten Systeme darauf basieren, dass der Arbeitnehmer die bAV aktiv wählt (Opting-in) ist bspw. in den USA ein Verfahren üblich, bei dem zunächst jeder Arbeitnehmer einbezogen wird, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich (Opting-out). Dieses Verfahren ist im hiesigen Arbeitsrecht jedoch auch möglich!

Experten plädieren deshalb schon länger für die stärkere Verbreitung von Opting-Out-Modellen bei der bAV auch in Deutschland, denn das Recht auf herkömmliche Entgeltumwandlung wird augenblicklich primär von Besserverdienern und Männern angenommen. Diese Gruppen haben aber schon immer überdurchschnittlich stark die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge wahrgenommen. Möchte man die bislang eher unterrepräsentierten Gruppen der Geringverdiener, jüngeren Beschäftigten und Frauen stärker einbeziehen, lassen sich mit der automatischen Entgeltumwandlung mit Ausstiegsmöglichkeit deutliche Erfolge erzielen. Zumal man das andere Extrem, das "Obligatorium", vermeidet, in dem jeder Mitarbeiter - ohne irgendeine Wahlmöglichkeit - gezwungen ist, einen Teil seines Einkommens in bAV umzuwandeln. Eine Konstruktion, die der individuellen Situation der Mitarbeiter nicht gerecht wird, denn Mitarbeiter, die bspw. Schulden haben sind oft besser bedient, wenn sie diese zuerst abbauen.

In Unternehmen, die Opting-out nutzen partizipieren oft über 80 Prozent der Belegschaft am bAV-Programm. Das Opting-out-Verfahren fristet in Deutschland jedoch ein Schattendasein, insbesondere im Mittelstand ist es kaum verbreitet. Die Einführung von Opting-out-Modellen in den Betrieben der Mandanten oder die Umstellung bestehender Verfahren gehört zu den Standardleistungen einer auf das Recht der betrieblichen Altersversorgung spezialisierten Anwaltskanzlei.
 

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