Sozialversicherungsbeiträge: Träger müssen Geschäftsführern Vorsatz beim Zahlungsverzug nachweisen

Sozialversicherungsbeiträge: Träger müssen Geschäftsführern Vorsatz beim Zahlungsverzug nachweisen
04.01.2017198 Mal gelesen
Wenn für Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt werden, dann geraten Verantwortliche für den Zahlungsverzug sehr schnell ins Visier der Renten- und Krankenversicherungsträger.

Neben hohen Zinsforderungen kann eine unterlassene Zahlung auch eine kriminelle Handlung nach § 266a StGB darstellen, für die erhebliche strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Daher ist für Verantwortliche eines Unternehmens wichtig zu wissen, wer für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich gemacht werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 03. Mai 2016 die Voraussetzungen für eine Haftung des GmbH-Geschäftsführers klargestellt und damit die geltende Rechtsprechung gestärkt.

Demnach ist der Geschäftsführer einer Gesellschaft zwar grundsätzlich für vorenthaltene Zahlungen verantwortlich, aber auch nur dann, wenn der Sozialversicherungsträger ihm die Vorsätzlichkeit des Handelns auch nachweisen kann. Die Beweislast liegt hier bei Krankenkassen und den Rentenversicherungen. Rechtsanwalt Markus Jansen - AJT Neuss - ist Fachanwalt für Handel- und Gesellschaftsrecht: "Daraus lässt sich ein grundsätzliches Verschulden erst einmal nicht ableiten!" Heißt: Werden Beiträge aufgrund einer wirtschaftlich oder administrativ nicht vom Geschäftsführer zu verantwortenden Situation nicht gezahlt, dann müssen die Versicherungsträger dem vermeintlich Verantwortlichen den groben Vorsatz nicht nur unterstellen, sondern auch nachweisen.

Interessant ist das Urteil auch, da sich die Vorinstanz noch gegen den beklagten Geschäftsführer entschieden hatte. Dort war man der Auffassung, dass ein Geschäftsführer beweisen müsse, dass er nicht vorsätzlich gehandelt habe.

Jansen: "Geschäftsführer oder sonstige Gesellschafter können im Themenbereich Sozialversicherungsbeiträge sehr schnell schuldlos in Schwierigkeiten geraten. Der aktuelle Fall zeigt, dass sich ein gerichtliches Vorgehen lohnen kann!"


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht