Unwirtschaftliches Heizverhalten

Soziales und Sozialversicherung
21.05.2014395 Mal gelesen
Im Rahmen der Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne der SGB II, XII führen auch über die Werte des bundesweiten Heizspiegels hinausgehende Heizkosten nicht zwingend dazu, dass eine Kostensenkung zumutbar wäre.

Auch wenn es von den Jobcentern und Sozialämtern zum Teil noch anders vertreten wird, sind die Grenzwerte des bundesweiten oder kommunalen Heizspiegels kein Quadratmeterhöchstwert für die angemessenen Aufwendungen im Sinne des SGB II, XII.

Ebenso kann ein Wohnungswechsel als Kostensenkungsmaßnahme vom Leistungsempfänger nur dann verlangt werden, wenn die neue Wohnung zu insgesamt niedrigeren Bruttowarmkosten (Kosten der Unterkunft Heizkosten) führt.

Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R.

Das Sozialgericht Köln legte im Verfahren S 30 AS 1236/13 daraufhin dem Jobcenter Rhein-Berg nahe, einen entsprechenden Klageantrag anzuerkennen.