Den Blick verstellt: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gegenüber Makler

Soziales und Sozialversicherung
06.03.2013721 Mal gelesen
Anfechtung bei Einsatz von Versicherungsmakler

In einem Urteil vom 16.06.2010 stellte das OLG Saarbrücken (Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 272/08 - 35 -, BeckRS 2012, 25491) fest, dass solange der Versicherungsnehmer keine Anhaltpunkte hat, dem Versicherungsmakler zu misstrauen - etwa weil die Zweifelhaftigkeit der erteilten Auskunft sich auch einem Laien geradezu aufdrängt -, nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden könne, er habe dem Versicherer willentlich und wissentlich gefahrerhebliche Umstände auf Rat des Maklers verborgen. Die Besonderheit bei dem Urteil des LG Hamburg liegt darin, dass das Gericht davon ausgeht, der Versicherungsnehmer habe gemeinsam mit seinem Makler versucht, den Versicherer über seine gesundheitliche Situation zu täuschen, so dass die fehlerhaften Angaben des Maklers direkt dem Versicherungsnehmer zuzurechnen sind.