Ergo Riester-Rente – Falsche Verträge, Anleger haben Anspruch auf höhere Leistungen

Soziales und Sozialversicherung
16.06.20111241 Mal gelesen
Ergo Riester Rente Schadensersatz - Ansprüche sollten überprüft werden.

Wie das Handelsblatt berichtete, wurden Kunden der damaligen Hamburg-Mannheimer, die nun in dem Versicherungskonzern der Ergo-Gruppe aufgegangen ist, in mindestens 70 000 Policen der Riester-Rente - das gesamte Ausmaß ist noch weitgehend unbekannt - mehr Verwaltungskosten berechnet als in den Verträgen angegeben war. Diese zusätzlichen Kosten schmälerten natürlich deutlich die Rendite der Riester-Rente der Kunden der Ergo: ein Durchschnittskunde der Riester-Rente mit einem monatlichen Beitrag von 80 Euro ist auf diese Weise während des Vertragszeitraums um 2300 Euro schlechter gestellt worden, als ihm angeboten wurde. Insgesamt beläuft sich der Schaden für die Kunden der Ergo damit auf bis zu 160 Mio. Euro.

Diese Fehler bei der Riester-Rente, die auch als sogenannte Kaiser-Rente wegen der Werbefigur der Hamburg Mannheimer bezeichnet wird, trat vor allem im Jahr 2005 auf, als fehlerhafte Antragsunterlagen verwendet worden sind, die nicht mehr die aktuellen Kostensätze beinhalteten. In den Antragsformularen für die Riester-Rente war eine Kostenquote von 12 % ausgewiesen, tatsächlich wurde die Quote aber im selben Jahr von der Hamburg-Mannheimer auf 16 % erhöht. Der Fehler liegt laut Ergo darin begründet, dass zum Jahreswechsel 2004/2005 ein Tarifwechsel vollzogen wurde, wobei die Kostensätze in den fehlerhaften Antragsformularen nicht aktualisiert worden seien.

Die durch diesen Fehler geschädigten Kunden der Riester-Rente - Kunden die im Jahr 2005/2006 die Anlage der Riester-Rente abgeschlossen haben - sollten sich deshalb schnellstmöglich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher ihre Ansprüche auf Rückforderung der Beträge gegenüber der Ergo überprüfen wird. Auf jeden Fall haben die Kunden der Ergo Riester-Rente nun einen Anspruch auf Neuberechnung der Vertragskosten und somit auf höhere Leistung als in den Policen enthalten ist.