Ziel war es, den Schaden nicht decken zu müssen. In dem von dem Landgericht Gießen zu entscheidenden Fall, ließ eine Wohnungsinhaberin in der Sommerhitze ein, von der Straße aus nicht einsehbares Fenster in Kippstellung über Nacht zum Lüften geöffnet. Die Wohnungsinhaberin hielt sich über die gesamte Nacht in der Wohnung auf und schlief im Schlafzimmer. Entgegen der Auffassung der Hausratversicherung sah das Landgericht Gießen keine Anhaltspunkte gegeben, die auf grobe Fahrlässigkeit schließen ließen. Zum einen ließ sich durch das gekippte Fenster nicht unmittelbar ein Fenster oder eine Terrassentür öffnen. Die Einbrecher mussten also handwerklich tätig werden. Zum anderen lag das Fenster nicht ohne Weiteres einsehbar nach hinten raus, so dass es nicht gerade als Einladung zu verstehen war in die Wohnung einzubrechen.
http://www.anwaelte-giessen.de/a328/Trotz Fenster auf kipp, Hausratversicherung muss zahlen..html