Rente wegen Erwerbsminderung

Soziales und Sozialversicherung
01.02.2011 7337 Mal gelesen
Aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer Behinderung sind Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragt – doch Ihr Antrag wurde abgelehnt. Was tun?

Ein erfolgreicher Antrag für eine volle oder teilweise Erwerbsminderung hängt neben versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Beitrags- und Wartezeiten) in erster Linie von medizinischen Anforderungen ab, die alle erfüllt und klar dokumentiert sein müssen:

  • Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
  • Teilweise erwerbsgemindert ist, wer unter diesen Voraussetzungen nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann.

Wer noch irgendeine Berufstätigkeit vollschichtig ausüben kann, ist nicht erwerbsgemindert. Auf die Lage am Arbeitsmarkt kommt es nicht an.

 

Keine Regel ohne Ausnahme

Neben den grundsätzlichen Anforderung, die Ihren Rentenantrag zum Erfolg führen, sind in jedem Fall die individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen und klar herauszuarbeiten. Denn in Ausahmefällen kann sogar bei grundsätzlich vollschichtigem Leistungsvermögen ein Rentenanspruch bestehen. Zu diesen Ausnahmen gehören:

  • Verschlossenheit des Arbeitsmarktes: Der Versicherte kann zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben, aber nicht mehr unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen.
  • Schwere spezifische Leistungsbehinderung: Spezifische gesundheitliche Einschränkungen (wie z.B. Gebrauchsunfähigkeit der Hände), die eine Berufstätigkeit generell unmöglich machen.
  • Häufung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen: Wenn sich mehrere gesundheitliche Einschränkungen erst in ihrer Gesamtheit auswirken, z. B. Sehstörungen und Bewegungseinschränkungen der Hände, Ausschluss bestimmter Umwelteinflüsse wie Kälte, Nässe oder Staub.
 

Was können wir für Sie tun?

Wir haben langjährige Erfahrung in der Auswertung medizinischer Gutachten. Wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten zuverlässig ein. Wir überprüfen den Ablehnungsbescheid, indem wir Akteneinsicht nehmen und Gutachten analysieren. Wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein, stellen Beweisanträge und setzen ggf. eine neue Begutachtung durch. Wenn Ihre Chancen schlecht stehen, sagen wir Ihnen das auch. Unsere Erfolgsquote ist hoch. Die meisten Verfahren, die wir wegen Erwerbsminderungsrente geführt haben, endeten mit einem Anerkenntnis des Versicherungsträgers.

Wir haben einige Verfahren dokumentiert. Informieren Sie sich:

www.rkb-recht.de