Das falsche Bein amputiert – Anwalt Wiesbaden

Schmerzensgeldrecht
12.09.2017141 Mal gelesen
Schon mal gehört? Solche Tragödien ereignen sich leider selbst heutzutage noch und nicht sehr selten. Bei einem Arztfehler muss es sich nicht unbedingt um eine Falschbehandlung handeln, auch zu spätes Erkennen einer Erkrankung, Entzündung etc. kann schwerwiegende Ausmaße für den Patienten haben.

Schon mal gehört? Solche Tragödien ereignen sich leider selbst heutzutage noch und nicht sehr selten. Bei einem Arztfehler muss es sich nicht unbedingt um eine Falschbehandlung handeln, auch zu spätes Erkennen einer Erkrankung, Entzündung etc. kann schwerwiegende Ausmaße für den Patienten haben.

Unsere Kanzlei Wiesbaden Cäsar-Preller nimmt sich gerne all Ihren Anliegen aus dem Bereich des Medizinrechts an.

Einige Urteile zu diesem Thema der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Sie im Falle eines Arztfehlers vor Gericht Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld einfordern können. Sachverständige würden Ihren Fall untersuchen und bei Erkennen des beklagten Fehlers würde Ihnen ein, der gesundheitlichen Folgen nach, angemessener Betrag zugesprochen werden. Bei einem Urteil (vom 23.10.2015) sprach das Oberlandesgericht Hamm einem 55-Jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 ? zu. Dessen Speiseröhre wurde bei einer Operation an der Halswirbelsäule verletzt. An der Art der Verletzung konnte erkannt werden, dass es sich dabei um die Folge eines Arztfehlers handelte. (Az.: 26 U 182/13)

Gerne beraten und vertreten die spezialisierten Anwälte aus unserer KANZLEI CÄSAR-PRELLER Sie bei Ihren Anliegen im Bereich Patienten- und Medizinrecht.

Wann handelt es sich um einem Arztfehler?

Ein Arztfehler kann als ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht bezeichnet werden, der ein Arzt nachkommen muss. Von einem Arzt kann nicht verlangt werden bei seinen Behandlungen grundsätzlich erfolgreich zu sein, sondern nur, in seiner größten Sorgfalt und Achtsamkeit zu handeln. Ein Beispiel: Kann ein Arzt den Krebs seines Patienten nicht heilen, obwohl er fehlerfrei behandelt hat, liegt dieser Umstand nicht mehr in seiner Macht. Hätte er aber nach Aufnahme des Patienten zu spät erkannt, dass es sich um Krebs handelt oder hätte er die falsche Therapie veranlasst, so würde sich der Weg einer Klage eröffnen. Denn dann läge ein Arztfehler vor.

Sie suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt Wiesbaden für Medizin- und insbesondere Patientenrecht? Unsere KANZLEI WIESBADEN CÄSAR-PRELLER berät Sie gerne in allen Rechtsfragen telefonisch nach Terminabsprache oder bei uns im Hause, bei einem persönlichen Gespräch.