Urteil des OLG Oldenburg im Diesel-Abgasskandal

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
02.10.2018232 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärt jüngst in einem Hinweisbeschluss, der kurz vor dem Gerichtstermin stattfand, dass die Verurteilung des Beklagten in der Vorinstanz zurecht erfolgt sein dürfte.

Diesel-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärt jüngst in einem Hinweisbeschluss, der kurz vor dem Gerichtstermin stattfand, dass die Verurteilung des Beklagten in der Vorinstanz zurecht erfolgt sein dürfte. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Konzern Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Audi Q3-Käufers.

Diesel-Abgasskandal: Was ist passiert?

Das Landgericht Osnabrück verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Konzern Volkswagen produzierte den Motor für den Audi Q3 des Klägers. Das Landgericht Osnabrück sprach ihm eine Entschädigung zu: Diese berechnete sich aus dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsleistung. Der Kläger war im Gegenzug zur Rückzahlung des Kaufpreises dazu verpflichtet, den Audi Q3 zurückzugeben. Das Landgericht Osnabrück stimmte im Ergebnis also einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zu.

Diesel-Abgasskandal: Deutliche Positionierung

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte das Urteil des Landgericht Osnabrücks. Als höhere Instanz positionierte sich das Gericht sehr deutlich. Es stimmte dem deliktischen Anspruch zu und stärkte damit die Rechte des Klägers. Es gibt auch andere Oberlandesgerichte, die den Klägern bei derartigen Klagen gegen den Volkswagen-Konzern bereits Erfolgsaussichten bescheinigten. Das Oberlandesgerichts Oldenburg war jedoch sehr eindeutig und präzise. Es bestätigt die bisherige Tendenz der Gerichte in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandal.

Umfangreiche Klagemöglichkeiten

Im Diesel-Abgasskandal stehen Geschädigten umfangreiche Klagemöglichkeiten zu. Sie können auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, auf Minderung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz klagen. Gegen wen sie ihre Ansprüche richten müssen, ist im Einzelfall zu entscheiden. Manchmal können sie sich auch gegen den Finanzierungsvertrag richten, über den sie den Kauf des Automobils abwickelten. Welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, bestimmt sich nach einer Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt.

 

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