Zum Stand der Dinge
Das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des Veranstalters Rainer Schaller wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da es im deutschen Recht verhältnismäßig schwer ist, eine organisatorische Verantwortung strafrechtlich klar festzustellen. Schadenersatzangebote der AXA-Versicherung in Höhe von 2.500 Euro pro Todesopfer wurden von den Hinterbliebenen zurückgewiesen. Die Hinterbliebenen sind erleichtert, dass der Strafprozess überhaupt nach so langer Zeit endlich aufgenommen wurde. Planungsfehler und Sicherheitsverstöße könnten dafür entscheidend dafür sein, ob weiterer Schadensersatz für Loveparade-Opfer zugesprochen werden kann. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage zugelassen und befasst sich mit allen Argumenten und Standpunkten. Bei 21 Toten und 500 Verletzten wäre ein Versanden des Prozesses kaum zu akzeptieren. Die Angehörigen der Todesopfer und die Verletzten wollen Antworten.
Und diese Antworten sind ihnen das Land und der Veranstalter schuldig. Wer sich die Ereignisse von damals vergegenwärtigt, gelangt zu dem Schluss, dass es zwangsläufig zur Katastrophe kommen musste, wenn so viele Menschen auf so engem Raum ohne weitere Fluchtmöglichkeit zusammengeführt werden. Das Land wird wegen etwaigem Polizeiversagens keinen Schadensersatz für die Loveparade-Opfer leisten müssen. Der zuständige Innenminister Jäger hatte die Arbeit der Polizei verteidigtEin Strafverfahren gegen Polizisten ist aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr möglich.
Die Opfer und die Angehörigen der Toten müssen also weiter warten, wie sich der Strafprozess entwickelt. Sodann wird sich ergeben, ob weiterer Schadensersatz für Loveparade-Opfer berechtigt ist. Opfer und Hinterbliebene haben es verdient, endlich Antworten auf alle noch unbeantworteten Fragen zu erhalten.
Weitere Informationen unter https://baum-reiter.de/aktuelle-mandate/loveparade