Sturmschäden am PKW? Xynthia, Emma oder Kyrill- der Schaden am PKW bleibt ähnlich...

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.03.20101394 Mal gelesen
Glücklich, wer heute morgen keine großen Äste oder sonstigen Fremdkörper wie Blumentöpfe auf seinem PKW fand oder wengistens keine Lackschäden feststellen mußte... Doch - wer zahlt für diesen Schaden? Der Nachbar, dem der Baum gehört, der Bezirk... oder bleibt man auf den Kosten sitzen?

Im Wesentlichen gibt es vier Konstellationen:

1. Ihr PKW parkte bei Ihnen auf dem Grundstück, ein Ast krachte von "Ihrem" Baum herunter. Sie haben keine entsprechende Versicherung, also zahlen Sie den Schaden selbst...

2. Ihr PKW parkte ebenso und wurde ebenso beschädigt, aber Sie haben eine Teilkasko. Dann kommt es darauf an, dass Sie eine "unmittelbare Einwirkung des Sturmes" belegen können. Dass heißt u.U. m,üssen Sie sogar die Windstärke vor Ort glaubhaft machen. Drucken Sie entsprechende Wetterdaten aus der Internet aus, kaufen sie ggf. eine Zeitung, fotografieren Sie Baum, Ast und Schaden...

3. Sie sind vollkaskoversichert? Dann ist abgesehen vom Selbstbehalt alles ganz einfach...

4. Sie und Ihr PKW wurden "von einem fremdem Baum getroffen"? Dann wird es schwierig, weil Sie nun dem für den Baum Verkehrssicherungspflichtigen ggf. in der Praxis nachweisen müssen, dass er seiner Pflicht nicht im üblichen und zumutbaren Umfang nachgekommen ist. Vielleicht haben Sie noch Fotos vom Baum des Nachbarn, wo bereits im letzten Herbst ein großer Ast gefährlich baumelte? Oder Sie hatten das Ordnungsamt bereits informiert, dass von einem bestimmten Baum immer wieder Äste herunterfielen? Sonst kann es schwierig werden...

s.a. http://www.anwalt24.de/fachartikel/emma-kommt-nach-berlin-wer-zahlt-bei-sturmschaeden-am-pkw

Was ist für Sie im Moment wichtig:

Man wird Ihnen gerade nun, wo die "Aufräumarbeiten" nach dem harten Winter stadtweit noch laufen, zumuten "sicher" zu parken. Peitsch also eine Birke mit ihren noch nicht gestutzen Zweigen auf Ihr PKW-Dach, wird Ihnen vorgehalten werden, Sie hätten auch bei Parkplatznot anderweitig parken müssen.

Wird Ihr PKW geschädigt, sammeln Sie - wie immer - Beweise, sowohl hinsichtlich der Schadensquelle (wo kam die Mülltonne her, von wo stürzte der Blumentopf ab?) wie auch des Schadensumfangs (Fotos vom Schaden). Auch sollten Sie alle Tatsachen dokumentieren, anhand derer zu klären ist, ob Sie den Schaden vermeiden konnten (Position des PKWs durch Fotos belegen), wie der Schaden entstand (Zeugen sahen, wie das Verkehrsschild gegen Ihr Fahrzeug geweht wurde) und v.a. welche Witterungslage vor Ort herrschte - also möglichst orts- und zeitgenau...

Wie immer - beraten Sie sich mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht!