Widerspruchsbelehrungen der Familienfürsorge Lebensversicherung fehlerhaft

Widerspruchsbelehrungen der Familienfürsorge Lebensversicherung fehlerhaft
24.09.2016359 Mal gelesen
Die Familienfürsorge hat Jahre lang fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet. Rund 60% aller Lebensversicherungsverträge sind fehlerhaft!

Kunden der Familienfürsorge steht Widerspruchsrecht zu

Tausende Kunden der Familienfürsorge, die zwischen 1997 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, haben noch heute die Möglichkeit, ihr Widerspruchsrecht auszuüben. In sehr vielen Fällen wurden - von sämtlichen Versicherungsgebern bundesweit - gegenüber den vertragschließenden Verbrauchern fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen genutzt. Konsequenz des Gebrauches einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die normalerweise für den Verbraucher entstehende Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt. Grundsätzlich ist diese auf 14 Tage nach dem Zu-Stande-Kommen des Vertrages befristet. Kunden der Familienfürsorge können durch den heutigen Widerspruch enorm profitieren und nunmehr effektiv vorsorgen.

Widerspruch führt zu immensen Vorteilen

Kunden die zwischen 1994 und 2007 bei der Familienfürsorge einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, befinden sich zum Großteil heute in einer sehr nachtteilhaften Position. Denn wie viele andere Versicherer auch, hat die Familienfürsorge bis hin zum Jahre 2007 das so genannte Policenmodell bei dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages angwendet. Kennzeichnend für diese Vorgehensweise ist, dass die Kunden erst nachträglich alle Vertragsunterlagen zugesendet bekommen. Insbesondere fehlten bei Abschluss des Vertrages wichtige Details über die Widerspruchsbelehrungen. Um der Schutzbedürftigkeit Verbraucher gerecht zu werden, wurde dieses Modell seit dem Jahre 2008 bundesweit verboten. Zudem haben viele Versicherungen zu diesem Zeitpunkt die Verbraucher dazu überzeugt, ihre Lebensversicherungen an einen Fonds zu binden. Die Familienfürsorge warb unter anderem damit, die Koppelung der Versicherungssumme an risikobehaftete Geschäfte zur Erzielung von erhöhten Renditen führt. Die versprochenen Gewinne blieben jedoch aus, da der Finanzmarkt enormen Schwankungen unterlag. Die Verbraucher waren somit an einen Lebensversicherungsvertrag gekoppelt, der sich für diese auf die Dauer als vorteilhaft erwiesen hat.

Die Option einer frühzeitigen Kündigung stellte sich für den Verbraucher jedoch meistens nicht. Denn Konsequenz einer Kündigung wäre, das die Lebensversicherung dem Kunden lediglich den so genannten Rückkaufswert auszahlt. Dieser ist jedoch nicht mit den bereits eingezahlten Beiträgen zu vergleichen. Eine andere Möglichkeit stellt die Ausübung des Widerspruchsrechts dar. Der Vertrag wird hierbei vollständig abgewickelt, weswegen der Verbraucher alle bereits eingezahlten Beiträge abzüglich eines minimalen Verwaltungsbeitrages zurückerhält. Der Widerspruch stellt eine äußerst günstige Option zur Loslösung von dem unvorteilhaften Lebensversicherungsvertrag dar.

 Familienfürsorge belehrt Kunden nur unvollständig

Über Jahre hinweg hat die Familienfürsorge gegenüber Verbrauchern Widerspruchsbelehrungen verwendet, die fehlerhaft waren. Von Gesetzes wegen sind die Versicherungsgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher vollständig und präzise über dessen Widerspruchsrecht zu belehren. Unter anderem wird der Verbraucher nicht darüber aufgeklärt, welche Unterlagen für einen erfolgreichen Widerspruch innerhalb der 14-tägigen tägigen Widerspruchsfrist notwendig sind. Dies widerspricht dem Grundsatz aus § 5 Abs. 1 Satz 1 VVG a. F. Außerdem wird der Verbraucher dahingehend nicht ausreichend belehrt, dass die rechtzeitige Absendung des Widerspruches zur erfolgreichen Fristwahrung genügt. Nur so kann der vor Versicherung nehme jedoch die Widerspruchsfrist vollends ausschöpfen.

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Allerdings muss jeder Versicherungsvertrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Um den maximalen Erfolg zu erzielen, sollte professioneller Rechtsbeistand einbezogen werden. Als besonderen und exklusiven Service bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen möglicherweise Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen. Nachdem unsere Experten Ihre Dokumente durchgesehen haben, erhalten Sie gratis eine Einschätzung der Rechtslage und Ihrer Aussichten! Zögern Sie nicht, Ihrer Lebensversicherung zu widersprechen und sparen Sie endlich sinnvoll!

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