Kunden der Gerling Versicherungsgruppe in rechtlichem Vorteil

 Kunden der Gerling Versicherungsgruppe in rechtlichem Vorteil
22.09.2016359 Mal gelesen
Heute befinden sich tausende Kunden der Gerling Versicherungsgruppe in einem rechtlichen Vorteil. Durch den Widerspruch könnten diese eine Menge Geld sparen!

Kunden der Gerling können "ewig" widersprechen

Für Kunden der Gerling Versicherung, welche zwischen 1994 und 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnte noch in vielen Fällen noch heute ein Widerspruchsrecht bestehen. Da viele Versicherungsgeber - auch die Gerling Versicherung - in diesem Zeitraum viele fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen genutzt haben, begann für deren Kunden die gesetzliche Widerspruchsfrist von 14 Tagen nie an zu laufen. Da die Gerling Versicherung über mehr als 10 Jahre lang fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet hat, besteht für tausende Kunden noch heute ein Widerspruchsrecht.

Widerspruch stellt sich als sehr profitable heraus

Durch den Widerspruch kann sich der Verbraucher von einem ihn belastenden und bereits vor Jahren abgeschlossenen Versicherungsvertrag loslösen. Hintergrund dessen ist, dass zwischen 1994 und 2007 wurde bei den Versicherungen, also auch bei der Gerling Versicherung bei Abschluss des Vertrages das sog. Policenmodell verwendet. Dieses wurde im Jahre 2008 jedoch für endgültig unzulässig erklärt. Kennzeichen dieser Vertragsform ist, dass der Versicherer dem Kunden wichtige Dokumente und Details erst nach Unterzeichnung des Vertrages in schriftlicher Form zusendete. Hinzu kommt, dass viele Versicherungsgeber mit der sogenannten Fondsbindung warben. Hierbei wurden sich durch risikoreche Geschäft mit der Versicherungssumme sehr hohe Rendite erhofft. Im Laufe der Zeit wurden die meisten Verbraucher jedoch enttäuscht. Denn aufgrund enormer Marktschwankungen und extrem niedrigen Zinssätzen bleie die erwarteten Gewinne aus. Vielmehr stellte der Abschluss der Lebensversicherung ein Verlustgeschäft dar für den jeweiligen Verbraucher dar. Bei einer frühzeitigen Kündigung käme es für den Verbraucher ebenfalls zu enormen Verlusten. Der sogenannte Rückkaufswert, also die Summe, die der Kunde bei Kündigung zurückerhält, entspricht im Normalfall bei weitem nicht der bereits eingezahlten Summe. Aus diesem Grund trenne sich viele Kunden nicht von ihrem unattraktiven Lebensversicherungsvertrag. Das Widerspruchsrecht stellt nun allerdings eine durchaus günstige und attraktive Möglichkeit dar, sich von der Lebensversicherung zu trennen. Im Falle des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, nahezu alle gezahlten Beiträge werden an den Kunden rückerstattet. Für den falsch belehrten Kunden der Gerling besteht demnach doch noch eine Möglichkeit, effektiv vorzusorgen.

Verbraucher wurden über wichtige Details nicht aufgeklärt

Von Gesetzes wegen sind die Versicherungsnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher vollständig und eindeutig über ihr Widerspruchsrecht aufzuklären. Unterlässt der Versicherungsgeber dies, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Die Gerling Versicherung hat den Verbraucher nicht ausreihend dahingehend informiert, welche Unterlagen dem Verbraucher genau vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist an zu laufen beginnt. Dies stellt laut dem Bundesgerichtshof einen Fehler in der Widerspruchsbelehrung dar, weswegen für den Verbraucher ein "ewiges" Widerspruchsrecht entsteht.

Widerspruch mit Werdermann | von Rüden durchsetzen und Geld sparen!

Auch wenn ein Fehler offensichtlich zu sein scheint, ist kompetente und professionelle Rechtsberatung unumgänglich. Denn um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages erforderlich. Damit Sie wissen wo Sie stehen, bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein! 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!