Ersparnis durch Widerspruch von Vertrag bei Vorsorge Lebensversicherung AG

Ersparnis durch Widerspruch von Vertrag bei Vorsorge Lebensversicherung AG
17.08.2016324 Mal gelesen
Verbraucherzentralen schätzen, dass mehr als 60% der Versicherungsnehmer in Deutschland bei Abschluss ihrer Lebensversicherung fehlerhaft über die eigenen Rechte belehrt wurden. Noch heute besteht deswegen das Recht zum Widerspruch, das die Option auf eine hohe Ersparnis mit sich bringt!

Widerspruchsrecht bei Vorsorge Lebensversicherung AG besteht noch heute

Die Vorsorge Lebensversicherung AG muss einem Großteil ihrer Altkunden noch heute ein Widerspruchsrecht einräumen. Zahlreiche Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 bei der Vorsorge Lebensversicherung AG einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können diesem noch heute widersprechen. Dieser rechtliche Vorteil besteht für tausende Verbraucher, obwohl die im Vertrag festgehaltene Frist von normalerweise 14 Tagen seit Vertragsschluss längst verstrichen ist. Das Widerspruchsrecht gibt es allerdings nur, weil tausende Versicherer ihre Kunden deutschlandweit nur fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht belehrt haben. Denn sobald die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen, den Versicherungsverträgen kann de facto "ewig" widersprochen werden.

 

Widerspruch statt Rückkaufswert - Vorsorge Lebensversicherung AG muss Ersparnis der Kunden dulden

Das "ewige" Widerspruchsrecht eröffnet dem Kunden finanziell attraktive Optionen. Zwischen 1994 und 2007 wurden die meisten Lebensversicherungen nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Nach diesem Prinzip erhält der Kunde einige wichtige Unterlagen und Vertragsinformationen erst nach Unterzeichnung des Vertrags zugeschickt. Zugleich koppelten damals unzählige Versicherungsträger wie die Vorsorge Lebensversicherung AG die Versicherungssumme an teilweise risikoreiche Finanzgeschäfte. Diese sogenannten fondsgebundenen Lebensversicherungen entpuppten sich regelmäßig als Verlustgeschäft. Die von den Versicherungen versprochene hohe Rendite blieb aufgrund von zinstiefen Phasen und Verlusten am Finanzmarkt regelmäßig aus. Die Beiträge blieben allerdings hoch, viele Verbraucher sehen die eigene Lebensversicherung heute als unvorteilhafte Last an.

 

Eine Kündigung lohnt sich jedoch nicht, zu gering ist die Summe, die die Versicherung daraufhin an den Kunden zurückzahlt (sog. Rückkaufswert). Bis heute bereuen viele Verbraucher den damaligen Abschluss der Lebensversicherung.

 

Das noch immer bestehende Widerspruchsrecht birgt nun die Chance auf eine nahezu verlustlose Loslösung von der eigenen Lebensversicherung. Infolge des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Der Kunde erhält fast alle im Vertragsverhältnis getätigten Zahlungen zurück. Lediglich ein Risikoanteil und Verwaltungsgebühren kann der Versicherer einbehalten. Dennoch ist der Widerspruch die günstigste Möglichkeit, sich von der Altlast der teuren Verbindlichkeit bei der Vorsorge Lebensversicherung AG oder anderen Versicherern zu trennen.

 

Vorsorge Lebensversicherung AG verschwieg Kunden wichtige Informationen

Dass die Vorsorge Lebensversicherung AG ihren Kunden diesen rechtlichen Vorteil zugestehen muss, ist eigens verschuldet. Denn die Versicherung fügte den Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung bei, die Fehler und Lücken enthielt. Zivilrechtliche Grundsätze schreiben vor, dass Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages über ihre Rechte in vollem Maße in Kenntnis zu setzen sind. Das missachtete die Vorsorge Lebensversicherung AG, indem beispielsweise wichtige Unterlagen ohne Bezeichnung blieben und die Formerfordernisse für eine Widerspruchserklärung nicht unmissverständlich dargestellt wurden. §5a II VVG a.F. sieht in diesen Fällen vor, dass die Widerspruchsfrist nicht einsetzt. Diese Ansicht teilen Europäischer Gerichtshof und auch BGH und sprechen fehlerhaft belehrten Versicherungsnehmern das "ewige" Widerspruchsrecht zu.

 

Widerspruchsrecht jetzt nutzen - Trennung von teurer Lebensversicherung durchsetzen!

Die Rechtslage begünstigt Verbraucher ungemein. Die Chance, sich von der eigenen teuren Lebensversicherung günstig zu trennen, sollte umgehend ergriffen werden. Doch Umsicht ist geboten, nicht jedem Versicherungsvertrag kann ohne Weiteres widersprochen werden. Eine professionelle juristische Prüfung ist nicht nur sinnvoll, sondern zwingend erforderlich, um den maximalen Erfolg zu erzielen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung. Nachdem unsere Anwälte Ihre Situation begutachtet haben, haben Sie eine fundierte Kenntnis über Ihre Lage und die Aussichten.

 

Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht, lösen Sie sich von Ihrer teuren Lebensversicherung und betreiben Sie effektiver Vorsorge!

 

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

 
  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!