Hohe Ersparnis durch Widerspruch bei CapitalLeben Lebensversicherung

Hohe Ersparnis durch Widerspruch bei CapitalLeben Lebensversicherung
03.08.2016235 Mal gelesen
Nach Schätzungen kann rund 60% der Versicherungsverträge bei Lebensversicherungen wie der CapitalLeben, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, noch heute widersprochen werden. Damit besteht die Möglichkeit, sich von der teuren Verbindlichkeit zu lösen und das Kapital anderweitig anzulegen!

Hohe Ersparnis durch Widerspruch bei CapitalLeben

Verbraucher, die bei der CapitalLeben eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnten sich jetzt in einer rechtlich vorteilhaften Lage wiederfinden. So besteht für schätzungsweise mehr als die Hälfte aller Versicherungsnehmer der CapitalLeben, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, immer noch ein Widerspruchsrecht.

Grundlage für das Widerspruchsrecht ist, dass der Kunde nicht ordnungsgemäß und fehlerfrei über seine Rechte zum Widerspruch in Kenntnis gesetzt worden ist.

Sowohl der Europäische Gerichtshof, als auch der Bundesgerichtshof vertreten die Ansicht, dass in diesen Fällen die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt, den Verträgen de facto "ewig" widersprochen werden kann.

 

Widerspruch der Verträge bei der CapitalLeben zahlt sich aus

Bis 2007 sind die meisten (Lebens-)Versicherungen nach dem Policemodell abgeschlossen worden. Versicherungen wie die CapitalLeben versprachen den Kunden, durch Bindung an einen Fonds, hohe Renditen erzielen zu können. Ein Trugschluss, wie sich herausstellte. Phasen von niedrigen Zinsen und unberechenbaren Entwicklungen auf dem Finanzmarkt bedingten, dass die erhofften Gewinne ausblieben - zum Nachteil der Versicherungsnehmer.

 

Dementsprechend niedrig fiel der Rückkaufswert aus, sodass viele Verbraucher von einer Kündigung absahen. Mit dem noch bestehenden Widerspruchsrecht haben Kunden von CapitalLeben und anderen Versicherungen die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag rückabzuwickeln und nahezu alle gezahlten Beträge zurückzuerhalten. Auch wenn bei einer fondsgebundenen Versicherung ein Risiko in Kauf genommen werden muss und nicht der gesamte im Vertragsverhältnis geflossene Geldbetrag erstattet werden kann, so zahlt sich der Widerspruch gegenüber einer Kündigung jedoch deutlich aus.

 

CapitalLeben verschweigt gelockerte Formvorschrift in Widerspruchsbelehrung

Voraussetzung für einen Widerspruch und die darauf folgende Rückabwicklung mit hoher Ersparnis ist, dass die Versicherung den Kunden fehlerhaft über dessen Rechte und Pflichten beim Widerspruch belehrt hat. Im Falle der CapitalLeben war in den Belehrungen regelmäßig ein entscheidender inhaltlicher Fehler zu finden. Dem Kunden wurde verschwiegen, dass seit 2001 eine gelockerte Formvorschrift für den zu erklärenden Widerspruch herrscht. Der Widerspruch war seitdem nur noch in Textform einzureichen - eine feine, aber juristisch erhebliche Erleichterung, die dem Versicherungsnehmer verschwiegen wurde.

Ebenso wurden CapitalLeben Kunden nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass zu einem wirksamen Widerspruch die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung genügt, wie es auch in §5a II VVG a.F. normiert war.

Der BGH hat diese Unstimmigkeiten als Fehler identifiziert und den Weg zu einem erfolgreichen Widerspruch frei gemacht.

 

Werdermann | von Rüden konsultieren und Widerspruch erfolgreich durchsetzen!

Neben Kunden der CapitalLeben sind unzählige andere deutsche Versicherungsnehmer betroffen und können sich ihr Geld zurückholen. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Quote der Versicherungsverträge mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auf rund 60%. Dennoch ist jeder Fall individuell zu betrachten. Nicht für jeden Versicherungsvertrag gilt das "ewige" Widerspruchsrecht.

 

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages bezüglich eines noch bestehenden Widerspruchrechts an. Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, haben Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs!

 

Zögern Sie nicht, sich problemlos von ihrer teuren Lebensversicherung zu lösen, um effektiver Vorsorge betreiben zu können!

  

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

 
  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!