Pleiten, Pech und Pannen rundum die ATLANTICLUX Versicherung

Pleiten, Pech und Pannen rundum die ATLANTICLUX Versicherung
04.04.2014812 Mal gelesen
Die ATLANTICLUX ist Vorreiter des Nettopolicen-Modell. Dieses Modell schafft eine ausreichende Transparenz für den Kunden, trotzdem war dieses Modell lange Zeit umstritten. Welche Gründe wurden genannt?

Was alles schiefgehen kann am Immobilien- und Versicherungsmarkt - Eine Rechtsdiskussion in den Räumen von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

geschrieben von Dr. Schulte, Rechtsanwalt

Die ATLANTICLUX Versicherung ist nach eigenem Eindruck ein fairer Versicherer. Sie wurde im Oktober 1987 in Luxembourg gegründet. Sie ist ein spezialisierter Partner für die private Altersvorsorge. Zunächst agierte sie lediglich vom Luxembourg aus und der Kunde musste selbst an die ATLANTICLUX Versicherung herantreten. Dies änderte sich mit Öffnung des EU-Binnenmarktes für Lebensversicherungsprodukte im Juli 1994.

Als erstes Versicherungsunternehmen gestaltete die ATLANTICLUX Versicherungen ihre Versicherungsverträge transparent für den Kunden. Sie führte eine Trennung zwischen dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages und der Zahlung der Abschluss- und Verwaltungskosten ein. Einfach gesagt: Die ATLANTICLUX ist Vorreiter des Nettopolicen-Modell.

Obwohl durch diese Modell eine ausreichende Transparenz für den Kunden geschaffen wurde, war dieses Modell lange Zeit umstritten. Grund dafür war, dass der Kunde sich im Gegensatz zu dem klassischen Policen-Modell (Bruttopolice) zwar von seinem Versicherungsvertrag durch Kündigung lösen konnte; jedoch an die separat geschlossene Vergütungsvereinbarung gebunden war. Mit anderen Worten: Der Versicherungsnehmer musste solange zahlen, bis die Abschluss- und Verwaltungskosten beglichen waren.

Vorteil dieses Nettopolicen-Modell war, das der Versicherungsnehmer genau erkennen konnte, welche Abschluss- und Verwaltungskosten entstehen und welche Provision der Vermittler somit erhält. Diese Transparenz boten die klassischen Policen-Modelle in Form von Bruttopolicen nicht. Hier zahlte das Versicherungsunternehmen eine Summe "X" an den Vermittler. Der Kunde kannte die Höhe der Provisionszahlung nicht.

Mit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (kurz VVG) hat der Gesetzgeber aber auch dem Bruttopolicen-Modell eine Absage erteilt. Es sind nunmehr umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten im Gesetz verankert. Dies bedeutet für die Vermittler, dass sie die Kunden darüber aufklären müssen, wie hoch die Abschluss- und Verwaltungskosten sind.

Der Gesetzgeber hat damit die Idee der Nettopolice übernommen und gesetzlich festgehalten. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch seine Rechtsprechung das Nettopolicen-Modell bestärkt, so zuletzt in seiner Entscheidung vom 12.12.2013 zum Az.: III ZR 124/13. Hier machte der BGH deutlich, dass die Trennung von Versicherungsantrag und Preisvereinbarung keine Benachteiligung des Kunden darstellt. Vielmehr - so der BGH - stehe dies im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen an die Beratungs- und Dokumentationspflicht.

Insofern haben der Gesetzgeber und der BGH erkannt, dass die ursprüngliche Idee der Nettopolice dem Grunde nach verbraucherschützend und anlegerfreundlich ist.

Grund genug, einmal im Rahmen einer Diskussion mit Kritikern und Befürwortern von Versicherungen zum Zwecke der Altersvorsorge sowie Verantwortlichen aktuelle Rechtsfragen rundum Versicherungen und Versicherungsrechtzu diskutieren.

Dr. Schulte führte durch die Veranstaltung, bei welcher auch Herr Lehmann, Niederlassungsleiter der ATLANTICLUX Deutschland anwesend war.

Fragen im Rahmen der Veranstaltung waren unter anderem:

Wie sichert die ATLANTICLUX Versicherung sich gegen Vorwürfe, zum Beispiel bei "gutefrage.net" ab, dass sie unseriös ist und die Nettopolicen nicht in Ordnung seien?

Antwort von Herrn Lehmann: Die ATLANTICLUX hat ihre Produktpalette neu strukturiert. Der Gesetzgeber hat vorgegeben die Versicherungsprodukte geschlechtsneutral zu gestalten. Im Zuge der Neugestaltung haben wir uns dann entschlossen am Nettopolicen-Modell nicht weiter festzuhalten. Auch wenn die Gerichte überwiegend dem Modell Recht gaben, haben wir festgestellt, dass durch dieses Modell sowohl die Vermittler als auch der Verbraucher teilweise überfordert waren. Entscheidend für unsere Entscheidung war aber auch, dass der Gesetzgeber durch die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes nunmehr eindeutig Beratungs- und Dokumentationspflichten geschaffen hat. Somit ist die notwendige Transparenz für den Verbraucher jetzt gesetzlich geregelt. Wir werden unsere Versicherungsprodukte weiterhin transparent und nachvollziehbar darstellen, so dass für den Verbraucher die Gewähr gegeben ist, dass er das Produkt nachvollziehen kann und die Kosten erkennt.

Dr. Schulte: Weshalb ist damals die Versicherung so in die Kritik geraten?

Herr Lehmann: Die Idee war neu. Das hat zu Irritationen geführt. Auch wenn die Verträge juristisch gesehen in Ordnung waren, dies haben zahlreiche Gerichte bestätigt, ist dem Verbraucher nicht hinreichend deutlich geworden, dass jedes Versicherungsunternehmen so arbeitet. Wir hatten uns zur Aufgabe gemacht, den Verbraucher die Kosten für den Abschluss eines Versicherungsvertrages deutlich vor Augen zu führen. Die Gerichte gaben uns Recht.

Gutes Image zeigt sich aber nicht daran, dass Prozesse gewonnen werden und man Recht behält. Entscheidend ist, gute Leistungen für den Versicherten zu erbringen. Hier fühlten und fühlen wir uns nach wie vor, vorbildlich.

Dr. Schulte: Was haben Leute, wie der Rechtsanwalt Melchior aus Wismar, die sehr aggressiv gegen Sie im Internet vorgehen bzw. vorgegangen sind, gegen Sie vorgebracht?

Herr Lehmann: Behauptet wurde unter anderem, dass die Kosten für den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages extrem hoch seien und der Versicherungsnehmer über die Trennung von Versicherungsvertrag und Vergütungsanspruch nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Auch die Vertriebsstruktur war ein Angriffspunkt. Der Verbraucher wurde durch die Beitragsgestaltung verunsichert, obwohl alle Versicherungsunternehmen - wenn auch verdeckt - so gearbeitet haben. Wir haben offen gelegt und gezeigt, was der Vermittler bei Abschluss eines Versicherungsvertrages verdient und dass diese Leistung letztlich durch den Verbraucher zu zahlen war. Schließlich wurden die eingezahlten Beiträge immer dazu verwendet, daraus die Abschluss- und Verwaltungskosten zu begleichen. Nicht selten kam es vor, dass zunächst gar kein Geld in den Spartopf bei den Versicherungen floss, da die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten vorrangig bedient wurden. Erst wenn diese Kosten beglichen waren, began die Sparphase und damit auch die Verzinsung.

Bei unseren Produkten wurde von Anfang dargestellt, welcher Betrag zum Sparen und welcher Betrag zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten verwendet werden. Diese Transparenz hat sich unter anderem Rechtsanwalt Melchior aus Wismar zu Nutze gemacht. Eine Vielzahl von Beiträgen und Vorwürfen ist daher mehr oder minder als Stalking einzuwerten.

Dr. Schulte: Welche Maßnahmen haben Sie veranlasst, um weiteren Vorwürfen zu begegnen?

Herr Lehmann: Wir haben entsprechend rechtliche Maßnahmen ergriffen, um unsere Vermittler besser zu kontrollieren. Wir können ja nicht bei jedem Gespräch vor Ort mit dabei sein. Über eine so genannte Qualitätskontrolle können wir jedoch eine große Anzahl von Beratungen überwachen. Zudem werden die Beratungsprotokolle regelmäßig überprüft. So kann Beanstandungen schnell entgegen getreten und Unklarheiten beseitigt werden. Wir nehmen unsere Beratungs- und Dokumentationspflichten sehr ernst.

Wir meinen aber, dass wir eine sehr geringe Anzahl von Störungen haben.

Gegen unzutreffende, verleumderische Behauptungen haben wir im Übrigen Rechtsmittel erhoben. Dies lassen wir uns nicht gefallen.

Der Verbraucher als Versicherungsnehmer hat Anspruch auf eine sichere Altersvorsorge. Dieses ist unser Anspruch.

Dr. Schulte dankte Herrn Lehmann für die offenen Worte und die klaren Aussagen.

Abschließend wurden noch einmal die Vor- und Nachteile von Nettopolicen-Modellen diskutiert. Dabei fand Zuspruch, dass der BGH nunmehr auch für Versicherungsvermittler klar gestellt hat, dass diese sich vom Verbraucher die Zahlung ihrer Vertriebsprovision vertraglich zusichern lassen können.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas SchulteRechtsanwalt
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70