Eine spontane Beleidigung - schnell ein teurer Spaß!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
25.04.2008 1757 Mal gelesen

Aus einer ungehobelten Antwort kann schnell eine teure Angelgenheit werden, wenn man den Gegenüber dabei beleidigt. Auch einem anderen einen Vogel zu zeigen ist schon eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne. Als Beleidigung zählt grundsätzlich jeder vorsätzliche Angriff auf die Ehre eines anderen durch Äußerung von Missachtung. Dabei kommt es wesentlich auf den Tonfall und den Zusammenhang an. Ausreichend abschätzig geäußert kann auch schon die Anrede mit "Du" anstatt "Sie" beleidigend sein. Oft muss erst im Einzelnen ausgelegt werden, wie eine Äußerung unter den konkreten Umständen zu verstehen war. Geahndet werden kann der Verstoss mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren nach dem Gesetz. Die Erfahrung zeigt, dass eine Beleidigung schnell ein paar tausend Euro kosten kann. Die Gelstrafe bemisst sich dabei nach Tagessätzen. Ein Tagessatz ist ein Dreißgstel des monatlichen Nettoeinkommens. Beleidigungen gegenüber Beamten und Ordnungspersonen werden in der Regel härter bestraft. So wurden dafür, den Mittelfinger zu zeigen, 40 Tagessätze verhängt, bei gleicher Handlung gegenüber einem Polizeibeamten hingegen sogar 70 Tagessätze. Bereits für das klassische Vogel zeigen durch Tippen an die Stirn wurden bereits 20 bis 30 Tagessätze geurteilt. Werde ich selbst beleidigt, bedeutet das nicht automatisch, das ich straflos zurück beleidigen kann. Zwar kennt das Strafgesetzbuch eine Norm, die dem Gericht erlaubt, in diesem Fall je nach Einzelfall von einer Strafe abzusehen. Das betrifft jedoch nur Ausnahmen. Interessant ist, wie mit fremdsprachigen Beleidigungen umzugehen ist. Auch hier muss eine vorsätzlich abschätzende ehrverletzende Äußerung festgestellt werden, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers. Wurden Sie beleidigt und wollen dies sanktionieren, müssen Sie die Äußerung dokumentieren und bei der Polizei unter Stellung eines Strafantrags zur Anzeige bringen. Wenn möglich, unter Nennung eines Zeugen, denn auch hier gilt der Grundsatz, dass Sie Ihren Vorwurf beweisen müssen. Am besten, man lässt es gar nicht so weit kommen.