Rauchen kostet den Versicherungsschutz, wenn man einfach „zu cool“ ist. (VVG §61)

Rauchen kostet den Versicherungsschutz, wenn man einfach  „zu cool“ ist. (VVG §61)
27.04.2013584 Mal gelesen
Man hat es nicht leicht, im Auge zu behalten, was man beim Autofahren so darf. Klar: Handy geht gar nicht, dafür wird sich immer häufiger im Auto rasiert bzw. das Diktiergerät benutzt... Die Geräte sehen aus wie Handys. Offenbar gibt es fürs Zigarettenrauchen keine Punkte, doch man kann den Versicherungsschutz einbüßen…

Fall 1: Ein wirklich cooler Raucher fährt mit der Zigarette zwischen die Lippen geklemmt und hatte vermutlich die Hände am Lenkrad. Doch dann entglitt ihm die Zigarette - oder es fiel ihm nur die Glut in den Schoß - und mit dem Kontrollverlust über den Glimmstengel verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Die Versicherung wurde leistungsfrei gestellt, weil das Gericht es für grob fahrlässig hielt, die Zigarette einfach nur mit den Lippen zu halten. (OLG Düsseldorf; 29. 4. 1980; Az.: 4 U 194/79).

 Fall 2: In diesem Fall  verlor der Autofahrer beim Versuch, seine Zigarette zu entzünden, die Kontrolle über sein Fahrzeug - und dadurch den Versicherungsschutz; wiederum wurde eine grobe Fahrlässigkeit durch das Gericht festgestellt (OLG Frankfurt a.M.; 8.2.1995; Az.: 23 U 108/94).

Für Raucher wenig Trost bringt da Fall Nr. 3:

Hier entschied das AG Dortmund (18.04.199; Az.:1 118 C 7309/90; bestätigt durch das LG Dortmund; 24.10.1991; 15 S 181/91), dass ein Fahrzeugführer nicht damit rechnen müsse, dass er durch das Verschlucken eines Hustenbonbons kurzfristig das Bewusstsein und damit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren würde. Ihm wurde kein Verschulden zugeschrieben (BGB §823; StVG § 8A).

Weitere Urteile bestätigten diese Sicht inzwischen (OLG Naumburg,3. 12. 2009; Az.:4 U 133/08, LG Regensburg 29.04.2003; Az.: 4 0 2099/01 ).

Was heißt das für Sie?

-        Halten Sie Ihre Zigarette bei Autofahren immer schön mit der Hand fest (Scherz).

-        Es kommt bei der ersten Aussage wirklich immer sehr auf Details an. Lassenn Sie sich frühzeitig - noch vor der ersten Aussage - fachanwaltlich vertreten und Akteneinsicht nehmen.

-        Nicht jeder logisch nachvollziehbare Grund für einen Unfall führt vor Gericht zur Entlastung eines Fahrers.