Wenn der Hund den Tierarzt beißt..............

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
27.11.2012590 Mal gelesen
Gerichte sprechen sich für eine weite Auslegung der Tierhalterhaftung aus.

Es ist zwischen einer Hundehalterin und einem Tierarzt vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle (20 U 38/11) über Schadenersatz und Schmerzensgeld gestritten worden, nachdem der Schäferhund der Halterin in der Tierarztpraxis unter Narkose operiert worden war und das Tier den Arzt in der Aufwachphase heftig gebissen hatte.

Die Tierhalterseite hatte argumentiert, dass der Schutzzweck der Tierhalterhaftung einen solchen Sachverhalt nicht erfasse und vielmehr auch ein Handeln des Arztes auf eigene Gefahr gegeben sei.

Ein vor dem Landgericht beauftragter Sachverständiger hat bestätigt, dass Hunde nach dem Aufwachen aus der Narkose oftmals durchaus "außergewöhnlich reagieren".

Die Richter haben vor diesem Hintergrund die Schlussfolgerung gezogen, dass sich damit die "spezifische Tiergefahr verwirklicht" hat, für die der Tierhalter nach der gesetzlichen Regelung gerade einstehen soll, auch wenn er in dem Schadensmoment keine Einwirkungsmöglichkeiten hatte.

Anders ist dies nur, wenn der Geschädigte das Tier überwiegend "im eigenen Interesse" übernommen hat, was bei der in Rede stehenden Tierarzt-behandlung jedoch nicht der Fall ist, da der Tierhalter mit dem Behandlungsvertrag in erster Linie eigene Interessen, nämlich die gesundheitliche Wiederherstellung seines Tieres, anstrebt.

Kann der Tierarzt danach Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, so muss er sich jedoch ein Mitverschulden entgegenhalten lassen.

Als Fachmann müssen ihm die Problematik des Aufwachens aus der Narkose sowie das alsdann oftmals an den Tag gelegte außergewöhnliche Verhalten des Tieres bekannt sein. Hierauf hat er sich einzustellen.

Verhält er sich in diesem Zusammenhang leichtfertig, so wird sein Anspruch gemindert, im entschiedenen Fall um 50 %.