Geschäftsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Einbruchdiebstahl- und Betriebsunterbrechungsschaden. Von Ulrich Retzki:

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
16.09.20092219 Mal gelesen
Eine Versicherung, die nicht freiwllig zahlt, ist besser als keine. Man braucht nur die nötige Ruhe.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Inhaber(in) z.B. eines Internetcafés. Sie haben investiert. Es bestehen längerfristige Kredit- und Mietverträge. Von den Einnahmen des Geschäfts leben Sie, und zahlen davon auch Tilgung, Zinsen und die Miete.

Eines Nachts wird Ihr Geschäft leer geräumt. Die Computer und Monitore sind alle weg, et cetera pp. Eine Mitarbeiterin ruft Sie morgens an und setzt Sie von dem  Einbruch in Kenntnis. Sie fahren sofort ins Geschäft. Die Polizei kommt. Ein Horror. Was macht man jetzt? Es wird irgendwann eine gewisse Erleichterung einsetzen: Denn man ist ja versichert. Ein Glück!

In einer solchen Situation kann man wirtschaftlich ruiniert sein, falls die Versicherung nicht zahlt. Zahlt indes die Versicherung, wird alles wieder gut.

Als Betroffene(r) hilft man sich selbst am meisten, wenn man sich frei von Wunschdenken sofort klar macht, dass - auch in der Sparte Geschäftsversicherung - ein Versicherungsunternehmen nicht ohne weiteres zahlt, wenn ein Kunde einen Schaden meldet. Vielmehr gilt: Ein Versicherungsunternehmen zahlt seinem Kunden die Versicherungsleistung unter der Voraussetzung, dass der Anspruch des Kunden rechtlich begründet (=juristisch berechtigt) ist.

Man braucht einen kühlen Kopf und Ruhe, um den Anspruch auf die Versicherungsleistung so geltend zu machen, dass keine Fehler passieren. Wichtig ist es, sich klarzumachen, dass objektiv falsche Angaben auf Fragen, die von der Versicherung gestellt werden, den Versicherungsanspruch gefährden! Wichtig sind auch im frühen Stadium der Abwicklung des Falles oft Zeugen, und vor allem ein Experte, der über den Versicherungsanspruch berät und bei dessen Durchsetzung hilft. Es schadet nicht, einen solchen Experten früh ins Boot zu holen, bevor die Versicherung ablehnt. Auf diese Weise werden eigene Fehler vermieden.

Ob Sie die Versicherungsleitung bekommen - also das Geld für die Computer und Monitore, für Schäden an der Ladeneinrichtung, und für den Vermögensschaden, der Ihnen dadurch entsteht, dass all Ihre Kosten in diesen schwierigen Wochen weiter laufen, während Ihr Geschäftsbetrieb ruhen muss - hängt in der Lebenswirklichkeit oft davon ab, ob Sie richtig beraten sind. Manchmal ist auch entscheidend, dass man sich rechtzeitig hat beraten lassen.

In praktischen Fällen dieser Art hängt der Versicherungsschutz davon ab, welche Klauseln Ihre Versicherung enthält und was diese Klauseln bedeuten, ob die vertraglich vorausgesetzte Gefahrenlage gleich war, keine Defizite bei Sicherheitseinrichtungen vorlagen, unterschiedliche Obliegenheiten gewahrt worden sind, ob grobe Fahrlässigkeit eine Rolle spielt, ob ein Mitarbeiter eine versicherungsrechtliche Rolle als Repräsentant oder Wissensvertreter innehat, ob Ihr Vertrag durch eine Agentur oder durch einen Makler vermittelt wurde, und von vielem mehr.

Wenn ein Versicherungsanspruch im Wege einer Klage gerichtlich durchgesetzt werden muss, ist es wichtig, dass der (die) Versicherungsnehmer(in) einen Versicherungsrechtler als Prozessanwalt beauftragt, weil es darauf ankommt, dass die Klage richtig geführt wird und man selbst der Gesellschaft auf Gerichtsebene Paroli bieten kann. Man bedenke: Versicherungsunternehmen beauftragen ausschließlich Versicherungsrechtsexperten mit ihrer gerichtlichen Vertretung.  

 

Rechtsanwalt Ulrich Retzki, Berlin

Fachanwalt für Versicherungsrecht