Schrottimmobilien: OLG Celle verurteilt Notar auf Rückabwicklung und Schadensersatz

Schrottimmobilien: OLG Celle verurteilt Notar auf Rückabwicklung und Schadensersatz
23.10.2012642 Mal gelesen
Das OLG Celle hat am 05. Oktober 2012 einen Hannoveraner Notar verurteilt, eine Wohnung aus der von ihm beurkundeten Kaufvertragsannahme lastenfrei zu übernehmen. Der klagende Erwerber wird so gestellt, als hätte er die erworbene Wohnung nicht gekauft. Die Revision ist nicht zugelassen.

Der Erwerber war durch einen  Anlageberater auf das steuerbegünstigte Immobiliemodell der inzwischen insolventen Verkäufer aufmerksam gemacht worden. Ihm war versprochen worden, dass sich der Erwerb durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen fast von selber tragen sollte. Am 25. Juni 2007 gab der Erwerber bei dem zwischenzeitlich in Untersuchungshaft sitzenden Berliner Notar Marcel E. ein Angebot zum Erwerb der Wohnung ab. Dieses Angebot wurde am 10. August 2007 durch die Verkäufer bei dem verurteilten Notar in Hannover angenommen.

Die für den klagenden Erwerber auftretende Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte hatte vor dem Landgericht Hannover  erklärt, die Annahme sei zu spät erfolgt und der Vertrag daher nichtig. Das Landgericht Hannover hatte die Klage abgewiesen.

Das Oberlandesgericht in Celle hat in der Berufung dem Erwerber Recht gegeben und den Notar auf Rückabwicklung und  Schadensersatz verurteilt. Der Erwerber musste sich allerdings ein Mitverschulden vorwerfen lassen.

In der Begründung heißt es, der Notar hätte darauf hinweisen müssen, dass das Angebot zum Zeitpunkt der Annahme bereits erloschen war, weil es nicht fristgerecht von Seiten der Verkäufer angenommen worden war. Das Oberlandesgericht Celle stellt dabei nicht nur auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ab, wonach der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden kann. Die im konkreten Falle geltende Regelung, wonach auch nach Ablauf der Annahmefrist der Vertrag noch angenommen werden kann, sei formularmäßig. Deshalb gelte für die  Annahme die vierwöchige Frist. Der Notar hätte den Erwerber darüber belehren müssen, zumal ihm Zweifel und Bedenken wegen des Geschäftes auch mitgeteilt worden seien.

" Wir erleben eine Vielzahl von Fällen, dass das von Seiten des Käufers abgegebene Angebot nicht rechtzeitig vom Verkäufer angenommen wurde,"erklärt Anlegeranwalt Jochen Resch. "Das Urteil aus Celle bekräftigt noch einmal die wichtige Rolle, die gerade auch Notare aus der sogenannten Schrottimmobilienszene zu erfüllen haben. Die Entscheidung macht allerdings deutlich, dass es immer auf den Einzelfall ankommt".