Unfallversicherung - Tod durch Stromschlag oder wegen Herzfehler?

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
04.10.2012456 Mal gelesen
Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Wie kommt man zu seinem Recht?

Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter eine Herzerkrankung feststellen. Der Tod sei durch die Herzerkrankung eingetreten, der Stromschlag könne nicht bewiesen werden. Die Todesfallsumme von 51.000,00 € wurde nicht gezahlt, die Erben mus sten klagen: Das OLG Koblenz (Urteil 18.06.2010) gab der Berufung statt, da alle Zeugen nach dem Unfall auffallende Veränderungen (Blässe, Schwindel u.a.) festgestellt haben. Die Herzerkrankung allein habe damals nicht zum Tod geführt. Noch immer kann sich die Witwe nicht sicher fühlen, der Versicherer hat nämlich Revision eingelegt. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes in Karlsruhe (BGH) steht noch aus. Bei Problemen mit leistungsunwilligen Versicherern wenden Sie sich stets an einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht, unsere Kanzlei vertritt die Versicherten seit Jahren bundesweit und erfolgreich.

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