Ärger im Restaurant

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
25.04.20071138 Mal gelesen

Erst kommen die Getränke nicht, dann schmeckt das Essen alles andere als frisch und lecker und am Ende lässt die Rechnung ewig auf sich warten. Wie soll man sich in einem solchen Fall am besten behelfen? Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, aber ist das Essen oder der Wein wirklich ungenießbar oder findet sich sogar die berühmte Schnecke im Salat, gilt es, so schnell wie möglich zu reklamieren und nicht die Zähne zusammenzubeißen. Das mangelhafte Gericht sowie die nachfolgenden Gänge muss man weder bezahlen noch annehmen. Was hingegen bereits zuvor verspeist wurde, muss auch gezahlt werden. Lässt die Bestellung ewig auf sich warten, lässt sich bei Getränken nach einer Wartezeit von mindestens 20min, bei Essen nach 90min, bei einem 4-Gänge Menü erst nach 2h der Preis um 20% mindern. Alternativ kann man der Bedienung eine Wartefrist setzen und danach gehen. Bei der Rechnung sollte man den Kellner 3 mal nachdrücklich in angemessenem Abstand erinnert haben, bevor man das Lokal verlässt; jedoch nie, ohne Namen und Adresse zu hinterlassen, um sich nicht der Zechprellerei strafbar zu machen. Guten Appetit!