Effektives Forderungsmanagement ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Gefahr in Form von Liquiditätsengpässen droht, wenn zahlungsunwillige Kunden gehäuft auftreten, oder ein Großkunde säumig ist. Für die Betroffenen geht es dann darum, schnell und verbunden mit möglichst geringen Kosten an die fälligen Beträge zu kommen.
In Betracht kommen verschiedene Institutionen und Verfahren.
1. Inkassobüro
Der erste Schritt ist meist der Versuch, die Forderung außergerichtlich zu betreiben. In diesem Bereich dürfen laut Gesetz auch Inkassounternehmen tätig werden.
Die großen Inkassobüros gehen aber meist nach Schema F vor. Dabei bestehen viele Möglichkeiten des Forderungseinzugs, und ein festgelegtes Vorgehen wird der speziellen Problemsituation möglicherweise gar nicht gerecht. Zu beachten ist auch, dass die Beitreibungskosten von Inkassobüros schwanken. Auf diese Kosten werden oft Mitgliedsbeiträge geschlagen.
Zudem enden alle Unternehmungen von Inkassobüros vor der Tür der Gerichte.Bringen also außergerichtliche Schreiben oder telefonische Anfragen keinen Erfolg, müssen die Inkassobüros den gesamten Vorgang an einen Rechtsanwalt übergeben, der dann mit der gerichtlichen Verfolgung des Falles beginnt. Dieser Umweg bedeutet immer einen Zeitverlust, und unter Umständen auch höhere Kosten für die Gläubiger. Möglicherweise werden die entstandenen Inkassokosten auch gar nicht, oder nicht in voller Höhe von dem Gericht anerkannt.
2. Rechtsanwaltskanzlei
Die Betroffenen kennen ihren Schuldner oder ihre Schuldner am Besten. Vielleicht arbeiten die Parteien seit Jahren zusammen und können die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit ihres säumigen Geschäftspartners richtig einschätzen. Hat außergerichtliches Tätigwerden immer zum Erfolg geführt, und ist dies auch diesmal zu erwarten, ist der Gang zum Anwalt kein Muss. In allen anderen Konstellationen kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Für den direkten Weg zum Anwalt sprechen viele Faktoren.
a. Kosten
Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgeschrieben und richten sich nach dem Wert der Forderung. Anwälte kommen Betroffene also keinesfalls pauschal teurer zu stehen. Und die Kosten sind absolut kalkulierbar. Zudem werden Anwaltskosten als Kosten der Rechtsverfolgung meist voll anerkannt.
b. Sicherheit
Der direkte Weg zum Anwalt bedeutet immer auch eine ganzheitliche Betreuung es Falles. Eine Betreibung der Forderung vom Mahnschreiben bis zur Vertretung vor Gericht kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vornehmen.
c. Verfahren
Meine Kanzlei wählt den Weg der Zwangsvollstreckung mit Ihnen gemeinsam aus - immer im Hinblick auf den Kenntnisstand über den Schuldner. Ergänzend holen wir Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis ein, ermitteln den Aufenthaltsort des Schuldners und informieren uns über die Haftungsverhältnisse des Schuldners.
Unter anderem aus die folgenden Möglichkeiten, den Forderungseinzug zu betreiben, sind abzuwägen:
aa. Reiner Zwangsvollstreckungsauftrag
Diese Variante wird nur in Betracht gezogen, wenn keine weiteren Informationen über den Schuldner vorliegen. Gegen diese Art der Einziehung offener Forderungen spricht die Bearbeitungszeit. Mehrere Monate nach der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers sind keine Seltenheit. Stellt die Firma zwischenzeitlich einen Insolvenzantrag kann die lange Bearbeitungszeit zum Forderungsausfall führen.
bb. Forderungspfändung
Diese Art der Vollstreckung erwägen wir zum Beispiel wenn Schuldner eine Firma ist. Forderungen können auch bei Kunden oder Auftraggebern des Schuldners gepfändet werden. Voraussetzung ist, dass Ihnen das geschäftliche Umfeld Ihres Schuldners bekannt ist. Der Kunde oder Auftraggeber ihres Schuldners zahlt im Erfolgsfall direkt an Sie.
Auch das Bankkonto eines Schuldners kommt für eine Pfändung in Betracht. Der Schuldner kann nach erfolgter Pfändung keine Rechnungen mehr bezahlen, Daueraufträge werden nicht mehr bedient.
Die Forderungspfändung kann von uns durch gezielte Maßnahmen beschleunigt werden. Etwa kann beim Amtsgericht ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt werden. Die Bank des Schuldners darf in solchen Fällen bis zum Erlass des Pfändungsbeschlusses nicht mehr an den Schuldner zahlen.
Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass ein vorläufiges Zahlungsverbot meist dazu führt, dass der Schuldner umgehend den Forderungsbetrag begleicht.
In bestimmten Fällen haben wir auch schon Arbeitslohn gepfändet.
d. Bearbeitungsumfang
Forderungen, die für den Moment nicht einholbar sind, werden von uns nicht aus den Augen gelassen. Wir überwachen den Vorgang, um neue Maßnahmen festzulegen. Und selbstverständlich ziehen wir Ihre Forderungen bundesweit ein.
3. Zeit ist Geld
Eine allgemeingültige Regel möchte ich Ihnen in jedem Fall ans Herz legen: Handeln Sie sofort! Aus welcher Art von Vertragsverhältnis Sie einen Anspruch haben spielt in diesem Punkt keine Rolle. Beim Forderungseinzug gilt: Zeit ist Ihr Geld!
Die besten Aussichten auf Erfolg haben Sie, wenn Sie uns 14 Tage nach Eintritt der Fälligkeit oder sofort nach einer erfolglosen Mahnung kontaktieren. Wir planen mit Ihnen ohne Zeitverzögerung die ersten Schritte.