Erneut Schadensersatz für Anleger Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
07.04.20111037 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 16.03.2011 eine Anlageberatungsgesellschaft wegen fehlerhafter Beratung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 16.03.2011 eine Anlageberatungsgesellschaft wegen fehlerhafter Beratung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Anleger hatte auf Rat der Beratungsgesellschaft eine Anlage, in Form einer Beteiligung an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG, abgeschlossen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts war die Beratung fehlerhaft, da der Anleger nicht darüber informiert worden ist, dass zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung strafrechtliche Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der Fondsgesellschaft und gegen die Geschäftsführerin der Treuhandgesellschaft anhängig waren.

Nach dem Urteil des Gerichts ist der Umstand, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche der Beteiligungsgesellschaft und der Treuhandgesellschaft anhängig waren, für die Anlageentscheidung wesentlich und ein Anleger muss darüber informiert werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, ist ein Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Beratung in Höhe der Einzahlungen abzüglich erhaltener Ausschüttungen begründet.

Wie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, die den Kläger vertrat, mitteilt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob ein Berater über strafrechtliche Ermittlungen gegen Fondserantwortliche aufklären muss, die Revision zugelassen hat.

Bereits mit Beschluss vom 18.02.2011 hatte das Oberlandesgericht München eine Verurteilung der Anlageberatungsgesellschaft zur Zahlung von Schadensersatz an einen anderen Anleger mit der Begründung bestätigt, dass durch einen Hinweis in schriftlichem Informationsmaterial der falsche Eindruck erweckt worden war, dass eine derartige Anlage sicher sei.

?Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner, München

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Stand: 07.04.2011