Rechtshotline der Rechtsschutzversicherung – Fluch oder Segen?

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
12.10.20092284 Mal gelesen
Freie Anwaltswahl bei der Rechtsschutzversicherung

Boris Becker wirbt neuerdings für die D.A.S. Rechtsauskunft mit dem folgenden Zitat: "Ich habe da mal ne Frage - das kommt sicher jedem schnell über die Lippen, wenn es um das Thema Recht geht. Mit der D.A.S. Rechtsauskunft gibt es jetzt eine Lösung, bevor Probleme entstehen, schnell und kompetent!". 

 

Mal Hand aufs Herz: Glauben Sie wirklich, dass die Rechtsauskunft geschaffen wurde, um Ihnen ein "Mehr" an Service zu bieten? Sicher ruft Boris Beckerniedie Rechtsauskunft an, sondern vertraut dem Anwalt seines Vertrauens. Mein Tipp: So sollten Sie sich auch verhalten, wozu haben Sie denn die Rechtsschutzversicherung? Wer telefonischen Rechtsauskünften vertraut, begibt sich immer auf Glatteis. Dem Telefonanwalt liegen keine Unterlagen vor, er ist allein auf Ihre subjektive Schilderung des Sachverhaltes angewiesen. Eine seriöse Beratung ist kaum denkbar. Oft ergeben sich erst bei Einsicht der relevanten Unterlagen die Fragestellungen für den Anwalt. Gerade bei Buß- und Strafsachen kann ein örtlicher Anwalt viel besser die Sach- und Rechtslage beurteilen. Nur ein Beispiel: Bei polizeilichen Messungen achte ich immer auf den "Zeugen", das ist in der Regel der Messbeamte. Ich kenne meine "Pappenheimer" und weiß genau, wem ich auf die Finger schauen muss. Diese örtliche Kenntnis hat der Telefonanwalt nie. In der Regel haben entsprechende Telefonanwälte auch keinen Kanzleibetrieb, und theoretisches Wissen reicht nicht aus!  

 

Einen ganz wichtigen Punkt sollten Sie bei der Rechtsschutznummer immer im Auge behalten: Die Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte ist für die Rechtsschutzversicherung immer teurer, denn die Telefonanwälte werden nach Masse bezahlt. Daher ist die Rechtsauskunft ein Kostensparmodel der Versicherung, für das Sie nicht den Kopf hinhalten sollten. Die Erfahrung eines meiner Mandanten wird sie interessieren: Mein Mandant ist Berufskraftfahrer und in Berlin über eine rote Ampel gefahren. Mit dem Anhörungsbogen in den Händen rief er besorgt bei seiner Rechtsschutzversicherung an, die eine ähnliche Hotline betreibt, wie die D.A.S. Rechtsauskunft. Auf die Frage, was man gegen den Bußgeldbescheid machen kann, kam die Gegenfrage des Anwaltes, ob mein Mandant denn über die rote Ampel gefahren sei. Dies bejahte mein Mandant, worauf der Telefonanwalt riet, den Bußgeldbescheid abzuwarten und ihn zu zahlen. "Da kann man nichts machen".  

 

Zum Glück folgte der Mandant nicht diesem Rat. Was die Hotline nicht wusste: Ein Bild lag dem Anhörungsbogen nicht bei. Ich hatte dann die Akte angefordert, und den Tatvorwurf bestritten. Das Bild in der Akte zeigte nur einen grauen Schleier, worauf das Verfahren eingestellt wurde. Sie können sich vorstellen, dass mein Mandant von Telefonhotlines kuriert war. Das Beispiel zeigt im Übrigen, dass die Telefonberatung standesrechtlich nicht unbedenklich ist. Der Konflikt zwischen den Kostensparungsinteressen der Rechtsschutzversicherung und dem Beratungsinteressen des Anrufers ist vorprogrammiert. Wer den "Job" behalten will, könnte doch zum "Abraten" raten, oder? 

 

Mein Tipp: Es ist auf jeden Fall ratsam, sich durch unabhängige Anwälte beraten zu lassen, Mit fundiertem Spezialwissen stehen Anwälte immer an Ihrer Seite. Behalten Sie einfach Ihr gutes Recht!

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