Mercedes Sprinter darf nur 80 km/h schnell fahren

Reise und Verbraucherschutz
23.10.20061641 Mal gelesen

Ein Mercedes Sprinter wird straßenverkehrsrechtlich als Lastkraftwagen eingeordnet.  

Es ist ein Lieferwagen mit abgetrennter Ladefläche. Daher muss der Sprinter auf Autobahnen Tempo 80 einhalten, die Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW.

   

Für die Sicherheit kommt es auf konkrete Bauart, Ausstattung und Einrichtung des zu beurteilenden Fahrzeugs an. Insbesondere die Beladung hat Einfluss auf das Fahrverhalten des Lieferwagens. Dass das Fahrzeug im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief als Personenkraftwagen eingetragen ist, ändert daran nichts (vgl. Europäischer Gerichtshof EuGH vom 13.07.06, Az. C-83/05 und OLG Hamm vom 22.08.05, 1 Ss OWI 272/05, NJW 2006,241).  

   

Wenn der Fahrer eines Sprinters irrtümlich der Ansicht ist, für ihn gelte die Geschwin-digkeitsbeschränkung von PKW, kann der Richter wegen Irrtums von einem i.d.R. zu verhängenden Fahrverbot Abstand nehmen. Allerdings wird es in Zukunft schwieriger, durch dieses Hintertürchen durchzukommen, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Bevölkerung bekannter wird.

   

Rechtsanwalt Roman Hieronimus, Darmstadt  

www.ra-hieronmus.de