So honoriert der Staat die Pflege der eigenen Eltern

Rechtsanwältin Jessica Gaber
20.07.201749 Mal gelesen
Wer die schwere Aufgabe übernimmt seine eigenen Eltern im Alter zu pflegen, darf sich nun über eine steuerliche Entlastung freuen. Wie unlängst der Bundesfinanzhof bestätigte, ist die Pflege der Eltern bei der Erbschaftssteuer zu berücksichtigen und beschert im Falle einer Erbschaft den Hin.....

Wer die schwere Aufgabe übernimmt seine eigenen Eltern im Alter zu pflegen, darf sich nun über eine steuerliche Entlastung freuen. Wie unlängst der Bundesfinanzhof bestätigte, ist die Pflege der Eltern bei der Erbschaftssteuer zu berücksichtigen und beschert im Falle einer Erbschaft den Hinterbliebenen einen nicht zu unterschätzenden Pflegefreibetrag.

Wer seine Eltern pflegen muss, der hat es ohnehin schon nicht leicht. Wie ärgerlich ist es dann, wenn nach vielleicht jahrelanger Pflegetätigkeit, das Finanzamt nicht anerkennen will, wieviel Zeit, Nerven und letztendlich auch Geld man indiese schwere Arbeit investiert hat. Genau dies war einer Frau geschehen, die ihre schwerkranke Mutter über zehn Jahr gepflegt hatte und dafür in der Steuererklärung einen Pflegefreibetrag von 20.000 Euro geltend machte. Diesen Freibetrag wollte das Finanzamt aber nicht anerkennen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied schließlich, dass das Vorgehen des Finanzamtes nicht rechtens gewesen sei (Az.: II R 37/15). Pflege bedeutet im Sinne des BFH "die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer hilfsbedürftigen Person". Da diese Pflege ausschließlich freiwillig erfolge und in keinem Zusammenhang mit der gesetzlich geregelten Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern stehe und auch nicht mit der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten "Verpflichtung zu Beistand und Rücksicht zwischen Kindern und Eltern" verbunden sei, müsse ein Freibetrag gewährt werden. Somit werde das persönliche Opfer der Pflegenden angemessen honoriert. Wie hoch die Höhe des Freibetrages dann allerdings im Endeffekt ist, das richtet sich nach den individuellen Umständen. Ist die geleistete Pflege intensiv und von einer größeren Dauer, kann der Freibetrag sogar ohne Einzelnachweis gewährt werden.

"Die Pflege der Eltern ist eine schwierige und oft sehr belastende Angelegenheit" weiß Rechtsanwältin Jessica Gaber. "Hierbei geht es nicht nur um die große nervliche und seelische Belastung, sondern auch ganz handfest um finanzielle Dinge. Pflege erfordert bestimmte Materialien, bei körperlichen Gebrechen vielleicht auch bestimmte bauliche Veränderungen oder Vorrichtungen im Zuhause und last but not least auch jede Menge Zeit und Zuwendung. Da ist es nur richtig, wenn der Staat diesen Aufwand auch richtig bewertet. Leider müssen wir aber immer wieder feststellen, dass das bei so manchem Finanzamt nicht richtig erkannt wird und dass auch Menschen, die ihre Eltern pflegen mussten im Bereich der Erbschaftssteuer sehr unsicher sind. Da ist ein Rat vom Fachmann eine gute Sache".

Die Kanzlei Cäsar-Preller betreut Menschen, die sich mit rechtlichen Fragen rund um die Erbschaftssteuer konfrontiert sehen. Gerade in Fällen, wo vielleicht durch die Pflege von Menschen finanzielle Belastungen entstanden sind und es zu steuerlichen Problemen kommt, ist die Kanzlei der richtige Ansprechpartner um zielführen zu klären, was Erben zusteht. Wer rechtliche Probleme mit der Pflege der eigenen Eltern, aber auch mit daraus resultierenden steuerlichen Dingen hat, ist hier richtig aufgehoben.