Bußgeld nach Promillefahrt - Verurteilung erfordert Feststellungen zu Art und Umständen des Alkoholkonsums

anwalt24 Fachartikel
02.12.20082032 Mal gelesen

Eine Verurteilung wegen fahrlässig begangenen Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze setzt voraus, dass das Gericht feststellt, aufgrund welcher konkreten Umstände der Betroffene voraussehen konnte, dass infolge seines Verhaltens die Ordnungswidrigkeit begangen wird. Insbesondere muss feststehen, wie Art und Umstände der Alkoholaufnahme konkret ausgesehen haben, insbesondere, in welcher Weise und über welchen Zeitraum der Alkohol konsumiert wurde und ob der Alkoholkonsum unmittelbar vor Fahrtantritt oder längere Zeit davor erfolgt ist. Andernfalls kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass der für eine motorisierte Verkehrsteilnahme unzulässig hohe Promillewert auf Restalkohol nach länger zurückliegendem Trinkende beruht. 

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Hamm hervor (Aktenzeichen: 4 Ss OWi 231/08).

Ein Mann war vom Amtsrichter wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze zu einer Geldbuße von 500,00 EUR und einem Fahrverbot von zwei Monaten verurteilt worden. Die Polizei hatte bei ihm einen Atemalkoholtest durchgeführt, mit dem Ergebnis 0,32 mg/l. (entspricht etwa 0,6 Promille) Über seinen Verteidiger erhob er Rechtsbeschwerde gegen das Urteil und bekam von den Richtern des Oberlandesgerichtes Recht. Diese hoben das Urteil des Amtsgerichtes wieder auf und wiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an das Amtgericht zurück. Das höhere Gericht kritisierte, das der Amtsrichter zur Begründung seines Urteils lediglich auf die Feststellung des Ergebnisses des Alcotest abgestellt und sich auf die Mitteilung beschränkt hatte, der Betroffene habe den Sachverhalt zugegeben.
 
Betroffene in solchen Fällen sollten gegenüber Polizei und Justiz von sich aus niemals Angaben machen und konsequent zu den Vorwürfen schweigen. Dies ist ihr gutes Recht.   
 
 
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Der Verfasser, Christian Demuth, ist Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf und verteidigt landesweit Menschen in Verkehrsbußgeld- und Strafverfahren