Rechtsanwalt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht: "Ein neuer Eintrag in die Verkehrssünderdatei in Flensburg führte bisher auch immer dazu, dass die älteren Punkte nicht getilgt wurden. Mit jedem neuen Eintrag begann die Frist von vorne zu laufen. Das ändert sich jetzt. Ab dem 1. Mai verjährt jedes Verkehrsdelikt für sich, d.h. es gibt keine Tilgungshemmung durch neue Einträge mehr." Das führt auch dazu, dass Punkte schneller wieder abgebaut werden. Allerdings verlängern sich die Tilgungsfristen auf zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre.
"Besonders für laufende Bußgeldverfahren kann der Wegfall der Tilgungshemmung große Bedeutung haben", so Fenderl. Denn dadurch könne es günstiger sein, wenn Punkte für einen Verkehrsverstoß erst nach dem 1. Mai eingetragen werden und so die älteren Punkte schneller wieder abgebaut werden können. "Im Bußgeldverfahren können Rechtsmittel eingelegt werden und so der Eintritt der Rechtskraft hinausgezögert werden. Der Punkteeintrag erfolgt erst, wenn die Rechtskraft eingetreten ist", erklärt Fenderl. Allerdings müsse immer im Einzelfall geprüft werden, nach welchem System der Eintrag in Flensburg günstiger ist.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
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